Neue Verkehrsregeln, Bußgeldhöhen und Verkehrsschilder

Update: (10.07.2020)
Aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext, der das Zitiergebot betrifft, werden die unten aufgeführten Neuerungen zunächst nicht mehr angewendet. Nachdem einige Bundesländer damit begonnen hatten auf die alte Regelung zurückzugreifen, sind mittlerweile auch alle übrigen nachgezogen. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden. 


Update: (09.07.2020)
Aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext, der das Zitiergebot betrifft, werden die unten aufgeführten Neuerungen nicht mehr in allen Bundesländern angewendet. Folgende Bundesländer haben bis auf weiteres beschlossen, den Strafenkatalog und die Bußgeldhöhen wie vor der Neuerung anzuwenden:

  • Saarland
  • Bayern
  • SchleswigHolstein
  • Hamburg
  • MecklenburgVorpommern
  • Niedersachsen
  • RheinlandPfalz
  • Sachsen

Weitere Länder könnten folgen, allerdings hat Thüringen bereits bekannt gegeben die neue Verordnung weiter anzuwenden.

Rettungsgasse, Radwege und Abstandsregeln

  • Eine Rettungsgasse unerlaubt zu nutzen zieht nun die gleiche Strafe nach sich, wie keine zu bilden: Ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 200 bis 320€ Bußgeld.
  • Halten auf aufgemalten Radwegen auf der Straße (offiziell: Fahrrad-Schutzstreifen) ist nun verboten. Zuvor war es bis zu drei Minuten erlaubt – also nur Parken verboten. Die Strafe beginnt bei 55 Euro Bußgeld - in schweren Fällen bis 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Bisher war beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern ein „ausreichender Abstand“ vorgeschrieben. Ab sofort gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Außerhalb einer Ortschaft sind es zwei Meter.
  • Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, sobald mit Radfahrern oder Fußgängern im Abbiegebereich gerechnet werden muss.
  • Der Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung muss beim Parken fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten betragen – das ist soweit nicht neu. Befindet sich in der Straße jedoch ein Radweg bzw. Fahrradstreifen so ist dort nun ein Abstand von mindestens acht Metern einzuhalten.

Früher Punkte und Fahrverbote für zu schnelles Fahren

  • Fahrer, die zu schnell unterwegs sind müssen Ihr Portemonnaie weiter öffnen als zuvor. Das Übertreten um bis zu 20 km/h schlägt nun mit doppelt so hohen Bußgeldern zu Buche:
    Bis 10 km/h zu schnell kostet das Ticket innerorts 30€, außerorts 20€. Bis 15 km/h über dem Erlaubten sind es innerorts 50€ und außerorts 40€. Bis 20 km/h innerhalb einer Ortschaft 70€ - außerhalb 60€
  • Innerhalb einer Ortschaft schreiben die neuen Verkehrsregeln bereits ab 21 km/h zu schnellem Fahren nicht nur einen Punkt und 80€ Strafe vor, sondern auch einen Monat Fahrverbot. Das Gleiche gilt außerorts ab 26 Stundenkilometer Geschwindigkeitsüberschreitung. Zuvor galt das Fahrverbot innerorts ab 31 und außerorts ab 41 km/h. Darüber hinaus kann es nun bereits beim ersten Verstoß verhängt werden
     

Die Bußgeldhöhen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 21 km/h bleiben gleich. Einen Überblick verschafft folgende Tabelle:

ÜberschreitungRegelsatz / Punkte innerortsRegelsatz / Punkte außerortsFahrverbot innerortsFahrverbot außerorts
bis 10 km/h30 €20 €--
11-15 km/h50 €40 €--
16-20 km/h70 €60 €--
21-25 km/h80 €
1 Punkt
70 €
1 Punkt
1 Monat-
26-30 km/h100 €
1 Punkt
80 €
1 Punkt
1 Monat1 Monat
31-40 km/h160 €
2 Punkte
120 €
1 Punkt
1 Monat1 Monat
41-50 km/h200 €
2 Punkte
160 €
2 Punkte
1 Monat1 Monat
51-60 km/h280 €
2 Punkte
240 €
2 Punkte
2 Monate1 Monat

Beim Abbiegen besonders aufpassen

  • Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 € die doppelte Strafe als zuvor berappen. Wenn jemand gefährdet wird, sind statt 70 mittlerweile 140 € fällig und zusätzlich zum Punkt droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot.
  • Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden - 40 statt 20 € sind möglich, mit Sachbeschädigung 50 statt 25 €.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 € mit 55 € geahndet - je nach Schwere des Falls können es auch 100 € werden statt wie bisher 25.

Falsch parken wird teurer

  • Parken auf Radwegen und Gehsteigen kostet nun 55 statt 20 €. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, kann es bis zu 100 € kosten und einen Punkt einbringen.
  • Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 € geahndet, jetzt sind es 55. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung wird es teurer - bis 110 €, auch hier droht ein Punkt.
  • Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte wird künftig mit 55 statt 35 € geahndet.
  • Strafen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden von 15 auf 35 Euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden sind jetzt bis zu 55 € fällig statt zuvor 35€.
  • Auch Parken im Halteverbot wird teurer: Statt bis zu 15 € fallen nun bis zu 25 € an, mit Behinderung anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 € werden - statt wie bisher 35 €.
  • Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 € geahndet, und können je nach Dauer bis 40 (statt 30) € kosten. Allgemein das Halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 € geahndet werden. Kommt es dabei zur Behinderung mit 35 € und somit um 20 € mehr als zuvor.

Auto-Posing kostet mehr

  • Unnötiges Hin- und Herfahren und dabei Menschen mit Lärm und Abgas belästigen wird als „Auto-Posing“ bezeichnet. Wer sich diesen „Spaß“ erlaubt, darf dafür nun um bis zu 100 € erleichtert werden, zuvor lag das Maximum bei 20 €.
  • Auch Radfahrer werden stärker zur Kasse gebeten, wenn sie unerlaubt auf dem Bürgersteig fahren: Es fallen 25 statt 15 € an, mit Gefährdung 35 statt 25.
  • Einfahrverbote für bestimmte Gewichtsklassen und Fahrzeugtypen oder alle Fahrzeuge - also den weißen Querstrich auf rotem Grund - zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 € beziehungsweise 50 statt 25 €.

Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet.

Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Möglich wird auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.

Zusätzlich zu Fahrradstraßen werden ganze Fahrradzonen ermöglicht, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.

Es neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 € kosten.

Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe kann solche gemeinsam genutzten Autos kennzeichnen.

Ein neues Symbol kann Parkplätze und Ladeflächen für Lastenräder kennzeichnen.

Zudem wird klargestellt, dass gesonderte Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden können. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 € kosten.