Rollerführerschein mit 15 jetzt auch in Hessen

Den Rollerführerschein der Klasse AM, auch Moped-Führerschein genannt, dürfen in Hessen seit dem 10. Juli auch Jugendliche im Alter von 15 Jahren machen. Unter die Führerscheinklasse AM fallen drei Arten von Fahrzeugen: 

  1. Roller bzw. Mopeds (Kleinkraftrad mit 2 Rädern) mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei Verbrennungsmotoren gilt außerdem maximal 50 ccm³ Hubraum, andere Antriebsarten wie Elektromotoren sind möglich.
  2. Für Kleinkraftfahrzeuge mit drei Rädern gelten folgende Maximalwerte: Geschwindigkeit 45 km/h, Leistung 4 kW, Leermasse 270 kg, Hubraum bei Benzinmotor 50 ccm³, Hubraum bei Dieselmotor 500 ccm³ (andere Antriebsarten sind möglich)
  3. Quads mit maximal 4 kW oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 6 kW. Für beide gilt: Maximal zwei Sitzplätze, eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h,

Klasse AM Führerschein in anderen Bundesländern

Am 1. Mai 2013 startete das Modellprojekt „Mopedführerschein mit 15“ in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es endete im April 2020. Seitdem ist die Entscheidung über das Herabsetzen des Mindestalters den Bundesländern überlassen. Die bereits genannten Länder, die das Modellprojekt durchführten, haben die Regelung beibehalten.

Seit dem 28.07.2021 ist die Neuregelung zur bundesweiten Absenkung des Mindestalters bei Klasse AM bundesweit gesetzlich verankert. Damit dürfen in ganz Deutschland Jugendliche im Alter von 15 Jahren den Rollerführerschein machen.

Was muss ich noch beachten?
Die Fahrerlaubnis war zunächst nur in den Bundesländern gültig, in denen der Mopedführerschein ab 15 erlaubt war. Hattest du deinen Führerschein also in Hessen gemacht und fuhrst mit deinem Moped nach oder durch Niedersachsen, begingst du eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mit der Ausweitung auf ganz Deutschland ist dieses Hindernis aus dem Weg geräumt. 

In unserer Fahrzeugsuche findest du Roller, die mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden dürfen: Roller und Scooter