Neue Verkehrsregeln 2018

01.01.2018
Wiedereinführung der Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung
Mit Beschluss vom 22.09.2017 durch den Bundesrat müssen sich zukünftig alle Fahrzeuge – egal ob Benziner oder Diesel ­ – einer Abgasuntersuchung mit Endrohrmessung unterziehen. Dies soll dabei helfen, sowohl Fehler als auch Manipulationen bei der Abgasreinigung besser zu erkennen.  Bisher galt die Endrohrmessung nur für Fahrzeuge, die vor 2006 gebaut wurden und für Fahrzeuge, bei denen beim Auslesen des Fehlerspeichers mittels On-Board-Diagnose ein Fehler ausgegeben wurde.

Neue Kennzeichnung für Winter- und Ganzjahresreifen
Auf allen Winter- und Ganzjahresreifen, die ab 2018 produziert werden, befindet sich das sogenannte Alpine-Symbol. Es handelt sich dabei um eine Schneeflocke in einem dreigezacktem Bergpiktogramm und wird ergänzend zum bisherigen M+S Symbol auf den Reifen zu finden sein. Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das Alpine-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen. Alle Winterreifen, die lediglich das M+S Zeichen besitzen, dürfen nur noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden.

Höheres Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht
Sollte bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt werden, dass Sie ohne Winterreifen unterwegs sind, es die Witterung aber voraussetzt, sind für den Fahrer Bußgeldstrafen zwischen 60 und 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Ab 2018 wird zusätzlich zum Fahrer auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

HU-Plakette
Alle Fahrzeuge, die eine grüne HU Plakette auf dem hinteren Nummernschild kleben haben, müssen sich im Jahr 2018 der nächsten Hauptuntersuchung unterziehen.  Überziehungen des fälligen HU-Termins sind nur bis maximal 2 Monate möglich, danach fallen bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 15 Euro an. Außerdem wird die Hauptuntersuchung mit ca. 20 Prozent Mehrkosten im Vergleich zur regulären HU durchgeführt.

Veränderung der Typ- und Regionalklassen
Wie in jedem Jahr ändert sich für einige Fahrzeuge die Einstufung in die Typ- und Regionalklassen. Die Einstufung erfolgt durch Auswertung der durch Fahrzeugschäden verursachten Reparaturkosten der vergangenen 3 Jahre. Sollten die Reparaturkosten für einen Fahrzeugtyp niedriger ausfallen, rutscht dieser in eine niedrigere Klasse. Wurden allerdings höhere Kosten ermittelt, kann der Fahrzeugtyp höher eingestuft werden. Die neue Einstufung wirkt sich unter Umständen auf Ihre Kfz-Versicherung aus, bei der die Kosten je nach neuer Einstufung steigen oder sinken können.

Verschärfte Anforderungen für Crash-Tests
Ergänzend zu den bisherigen Anforderungen stehen ab 2018 auch die Assistenzsysteme intensiver auf dem Prüfstand. Die neuen anspruchsvolleren Tests  werden u.a. folgende Szenarien prüfen: Fußgängererkennung von Assistenzsystemen bei Dunkelheit, Radfahrerschutz mittels Notbremsassistent, Spurhalteassistent bei Gegenverkehr und Überholvorgängen sowie Erkennung des Straßenrandes ohne Spurmarkierung.

01.04.2018
Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen
Alle Fahrzeuge, die ab 01.04.2018 in Europa zugelassen werden, müssen ein sogenanntes eCall-System eingebaut haben. Dieses übermittelt im Falle eines Unfalls Daten, wie zum Beispiel Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Insassen und Kraftstoffart, an die nächstgelegene Rettungsleitstelle und lotst Helfer direkt an den Unfallort. Somit kann bei einem Unfall zukünftig besser und schneller geholfen werden.

01.09.2018
CO2-Wert gilt als Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer
Das bisherige NEFZ1-Prüfverfahren zur Ermittlung der Kfz-Steuer wir ab September 2018 abgelöst.  Für alle ab diesem Datum neu zugelassenen Fahrzeuge  gilt dann das neue WLTP2-Verfahren, das realitätsnäher ist und eher den deutschen Fahrgewohnheiten entspricht. Durch die neue Berechnung des Kohlendioxidausstoßes werden bei einigen Fahrzeugen die Beiträge der Kfz-Steuer um einiges teurer.  Dies könnte vor allem Kleinwagen betreffen.

1: Neuer Europäischer Fahrzyklus,
2: Worldwide Harmonized Lights Vehicles Test Procedures
    Einführung der neuen Schadstoffklasse 6c

Alle Fahrzeuge, die ab September 2018 zugelassen werden, müssen die neue Schadstoffklasse 6c erfüllen. Durch strengere Abgasnormen zur Einhaltung der Rußpartikelgrenzwerte müssen viele Benziner mit Direkteinspritzung voraussichtlich einen Partikelfilter erhalten. Auch Dieselfahrzeuge müssen neue Stickoxidgrenzwerte einhalten, was den Einbau einer SCR-Abgasreinigungsanlage (Adblue) nötig machen könnte.