Elektroauto Geräusch - Pflicht oder nicht?

Ein riesiger Vorteil von Elektroautos ist die geringe Lärmbelastung, denn der elektrische Antrieb bewegt das Fahrzeug fast lautlos. Lediglich das Geräusch der Reifen auf der Straße ist mit zunehmender Geschwindigkeit zu hören. Wer sich als Fußgänger, Radfahrer oder auf Parkplätzen über ein plötzlich auftauchendes Fahrzeug wundert, dem wird unweigerlich klar, dass der Vorteil der Lautlosigkeit trügerisch ist und schnell zur Gefahr werden kann.

Das hat auch das europäische Parlament erkannt. Damit alle Verkehrsteilnehmer die Elektroautos (und Hybride) nicht nur sehen, sondern auch zuverlässig hören können, müssen diese seit dem 1. Juli 2019 künstliche Geräusche machen. Dazu wird ein Soundmodul eingebaut, das das Auto bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren akustisch bemerkbar macht. In Fachkreisen wird dieses akustische Warnsignal AVAS genannt – kurz für „Acoustic Vehicle Alerting System“.

Da für das Sounddesign theoretisch alles möglich ist, schreibt die EU ein Geräusch vor, das den Verbrennern zumindest ähnlich ist. Wie die EU mit der Verordnung Nr. 540/2014 wird auch die USA ab 2020 eine ähnliche Pflicht einführen. Trotz der klanglichen Unterstützung sollten sich Fahrer von Elektroautos der geringen Geräuschkulisse bewusst sein und erhöhte Vorsicht walten lassen. Ganz aufgeben wollen die Hersteller den Vorteil der Lautlosigkeit jedoch noch nicht und arbeiten deshalb bereits an Möglichkeiten, die Geräusche ausschließlich auf Verkehrsteilnehmer zu richten, die sich im Gefahrenbereich befinden.

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ein akustisches Warnsystem einbauen lassen, können Sie vom BAFA einen pauschalen Zuschuss von 100€ dafür beantragen.