


E-Auto Prämie: Bedingungen, Verfahren, Prämien
Wer bekommt den Umweltbonus wie, für was, von wem und wie viel? Dieser Artikel lässt keine Fragen offen - jetzt informieren!
Staatlicher Umweltbonus für Elektroautos
Die E-Auto Prämie gibt es seit Juli 2016 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundesamt für Wirtschaft hat sich auf neue Konditionen der E-Auto Prämie geeinigt. Sie gelten für seit dem 01.01.2023 neu erworbenen Fahrzeuge.
WER bekommt den Umweltbonus?
Berechtigt zum Antrag der Prämie für Elektroautos sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Ab dem 01. September 2023 haben nur noch Privatpersonen das Recht auf Antragsstellung. Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Vereine haben dies nicht mehr.
Nicht berechtig sind:
- Der Bund, Bundesländer, deren Einrichtungen und Kommunen
- Automobilhersteller, die an der Finanzierung der Elektroauto Prämie beteiligt sind und alle seine Tochtergesellschaften, sowie die Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft auf die von der Muttergesellschaft mittelbar oder unmittelbar Einfluss ausgeübt werden kann.
WAS wird gefördert?
Der Kauf oder das Leasing eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs. Nicht mehr bezuschusst werden alle Plug-In-Hybrid und Brennstoffzellenfahrzeuge. Eine Ausnahme stellen die Modellvarianten des Toyota Mira dar, die als einzige Brennstoffzellenfahrzeuge bezuschusst werden. Die E-Auto Prämie bezieht sich nur noch auf reine Elektroautos. Ihr Wunschmodell ist zum Umweltbonus berechtigt, wenn es in der folgenden Auflistung finden: Liste förderfähiger Elektroautos.
WER zahlt die E-Auto Prämie?
Die Prämie für E-Autos wird zu gleichen Teilen durch die Automobilhersteller und den Bund gewährt – jeder zahlt die Hälfte.
WIE HOCH ist die E-Auto Prämie?
Erste staatlich Förderungen für Elektrofahrzeuge und Hybride wurden am 04.11.2019 beschlossen und können bis Ende 2025 beantragt werden. Zusätzlich gab es bis Ende 2022 die doppelte Innovationsprämie, diese fällt ab dem 01.01.2023 weg.
In den folgenden Tabellen finden Sie die aktuell gültigen Prämien für das Jahr 2023 und 2024.
Prämien für 2023:
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|---|
Kauf | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 12 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 24 Monate |
Leasinglaufzeit über 23 Monate | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 24 Monate |
Prämien für 2023:
Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 45.000 Euro) | Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge | Mindesthaltedauer | |
---|---|---|---|
Kauf | 3.000 € | 2.400 € | 12 Monate |
WIE stelle ich den Antrag für den Umweltbonus?
Um den vom Bund bereitgestellten Teil der Prämie für Ihr Elektroauto zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Online-Formular einreichen. Ein Antrag, der per Post eingereicht wird, wird nicht bearbeitet. Das Formular ist schnell ausgefüllt! Es werden lediglich die persönlichen Angaben des Antragsstellers und ein paar wenige Angaben zum Fahrzeug abgefragt. Darüber hinaus müssen nur die Häkchen zwecks Datenschutz und Einverständnis gesetzt werden.
Der folgende Link führt Sie direkt zum Antragsformular Umweltbonus für Elektroautos
Sie erhalten eine E-Mail vom BAFA sobald der Antrag erfasst wurde.
Um den Kauf oder das Leasing zu bestätigen, müssen Sie nach Antragsstellung den Kaufvertrag, Leasingvertrag (inklusive Anlagen) oder die verbindliche Bestellung einreichen. Dieses elektronische Verwendungsnachweisverfahren ist der letzte Schritt der Beantragung der E-Auto Prämie.
Der Antrag für den Umweltbonus kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Ab dem 01.09.23 muss der Antragsteller nachweislich ebenfalls der Halter des Fahrzeugs sein.
WANN wird die Prämie ausgezahlt?
Sobald der Antrag positiv geprüft wurde, wird der Bundesanteil der E-Auto Prämie auf das von Ihnen angegeben Konto ausgezahlt. Eine Mitteilung darüber erhalten Sie jedoch nicht.
Das war‘s? Nicht ganz!
Ihr neues Elektroauto muss mindestens zwölf Monate auf Sie zugelassen sein, damit Sie auch über die positive Antragsprüfung und Auszahlung hinaus prämienberechtigt sind. Für Leasingfahrzeuge sind es zwölf bis 24 Monate. Falls sich in dieser Zeit Änderungen ergeben, wie zum Beispiel der Verkauf des Fahrzeugs, ist dies dem BAFA unverzüglich mitzuteilen.
Wird ein gebrauchtes E-Auto auch gefördert?
Für ein gebrauchtes Elektroauto können Sie eine staatliche Förderung beantragen, wenn das E-Auto auf der Liste förderfähiger Elektroautos steht und bisher keinen Umweltbonus oder eine ähnliche staatliche Förderung eines EU-Landes in Anspruch genommen hat. Wird das gebrauchte E-Auto zum zweiten Mal zugelassen, darf die Erstzulassung nicht mehr als zwölf Monate zurückliegen und das Fahrzeug darf nicht mehr als 15.000 KM gelaufen sein. Die Einschränkung, dass das gebrauchte E-Auto nur bei Anmeldung auf einen Zweithalter gefördert werden kann entfällt.
zurück