E-Auto Prämie: BAFA Förderung gestoppt

Die im Folgenden beschriebene Prämie für die Zulassung eines neuen Elektroautos - auch BAFA-Prämie genannt - kann seit dem 18.12.2023 nicht mehr beantragt werden. 

Hintergrund ist die neue Planung des Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 60 Millarden Euro weniger zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit: "Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt."

 

Volkswagen zahlt volle BAFA Prämie 

Nach dem kurzfristigen Aus des staatlichen Förderprogramms für Elektroautos hat Volkswagen eine unbürokratische Kulanzregelung verkündet. Um VW-Kunden nicht im Stich zu lassen und den Systemwechsel in die E-Mobilität weiter zu unterstützen, wird der Herstelleranteil der Prämie folgendermaßen aufgestockt:

  • Alle Privatkunden, die bis zum 15. Dezember 2023 ein förderungsfähiges Fahrzeug aus der ID-Familie bestellt haben, erhalten nicht nur den Herstelleranteil, sondern auch den staatlichen Förderanteil von Volkswagen.
  • Kundinnen und Kunden, die ihr Fahrzeug noch im Jahr 2023 ausgeliefert bekommen und zulassen, erhalten die vorgesehene Förderprämie in Höhe von bis zu 6.750 Euro.
  • Fahrzeuge, die 2024 ausgeliefert werden und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden, erhalten von Volkswagen die ursprünglich vorgesehene BAFA Prämie von bis zu 4.500 Euro.
 

Staatlicher Umweltbonus für Elektroautos

Die E-Auto Prämie gab es seit Juli 2016 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundesamt für Wirtschaft hat sich auf neue Konditionen der E-Auto Prämie geeinigt. Sie galt für seit dem 01.01.2023 neu erworbenen Fahrzeuge.

WER bekam den Umweltbonus?

Berechtigt zum Antrag der Prämie für Elektroautos waren:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Ab dem 01. September 2023 hatten nur noch Privatpersonen das Recht auf Antragsstellung. Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Vereine hatten dies nicht mehr.

Nicht berechtig waren:

  • Der Bund, Bundesländer, deren Einrichtungen und Kommunen
  • Automobilhersteller, die an der Finanzierung der Elektroauto Prämie beteiligt sind und alle seine Tochtergesellschaften, sowie die Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft auf die von der Muttergesellschaft mittelbar oder unmittelbar Einfluss ausgeübt werden kann.

WAS wurde gefördert?

Der Kauf oder das Leasing eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs. Nicht mehr bezuschusst wurden alle Plug-In-Hybrid und Brennstoffzellenfahrzeuge. Eine Ausnahme stellten die Modellvarianten des Toyota Mira dar, die als einzige Brennstoffzellenfahrzeuge bezuschusst wurden. Die E-Auto Prämie bezog sich nur noch auf reine Elektroautos. Ihr Wunschmodell ist zum Umweltbonus berechtigt, wenn es in der folgenden Auflistung finden: Liste förderfähiger Elektroautos

WER zahlte die E-Auto Prämie?

Die Prämie für E-Autos wurde zu gleichen Teilen durch die Automobilhersteller und den Bund gewährt – jeder zahlte die Hälfte.

WIE HOCH war die E-Auto Prämie?

Erste staatlich Förderungen für Elektrofahrzeuge und Hybride wurden am 04.11.2019 beschlossen und konnten bis zum 17.12.2023 beantragt werden. Zusätzlich gab es bis Ende 2022 die doppelte Innovationsprämie, diese fiel ab dem 01.01.2023 weg.

In den folgenden Tabellen finden Sie die bis zum 17.12.2023 gültigen BAFA Prämien.

Prämien für 2023:


Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro)Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge GebrauchtfahrzeugeMindesthaltedauer
Kauf4.500 €3.000 €3.000 €12 Monate
Leasinglaufzeit
12-23 Monate
4.500 €3.000 €3.000 €24 Monate
Leasinglaufzeit
über 23 Monate
4.500 €3.000 €3.000 €24 Monate

Prämien für 2023:

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 45.000 Euro)Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge GebrauchtfahrzeugeMindesthaltedauer
Kauf3.000 €2.400 €12 Monate