Steuervorteil von Elektroautos - Privat und Geschäftlich

Die Bundesregierung macht die Anschaffung eines Elektroautos nicht allein durch die Prämien bei der Anschaffung attraktiver. Auch steuerliche Vorteile können Sie nutzen, wenn Sie einen Stromer fahren. Hier erfahren Sie welche Vergünstigungen Sie gegenüber der Staatskasse einfahren können.

 

Steuerfrei tanken

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Vergünstigungen wie zum Beispiel einen Tankgutschein erhalten, müssen diese als geldwerter Vorteil versteuert werden. Um die Elektromobilität zu fördern macht der Staat eine Ausnahme, wenn Sie Ihr Elektroauto an der Ladesäule ihres Arbeitgebers mit Strom versorgen. Dazu gehört auch das Laden von Hybridautos und Fahrzeugen, die auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Darüber hinaus gibt es nur zwei Voraussetzungen:

  1. Die Ladesäule muss dem Betrieb gehören
  2. Der Strom muss Ihnen kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden

Ist ein E-Auto steuerfrei?

Für Elektroautos, deren Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erfolgt, gilt eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren. Sie gilt maximal bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf der 10 Jahre bzw. ab dem 1. Januar 2031 ist lediglich die Hälfte zu zahlen, denn dann verringert sich die Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.

Dies gilt auch für nachträglich auf elektronischen Antrieb umgerüstete Autos, wenn folende Bedingungen erfüllt sind: Das Fahrzeug wurde ursprünglich mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor zugelassen. Der Tag der Umrüstung liegt laut Zulassungsbehörde zwischen dem 18. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2025 und für alle umgerüsteteten Fahrzeugteile wurde die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.

Geldwerten Vorteil zwei Mal halbieren

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, ist verpflichtet in der Steuererklärung diese Nutzung als geldwerten Vorteil anzugeben und ihn somit zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage dient der Brutto-Listenpreis – egal zu welchem Betrag er erworben wurde. Ein Prozent davon muss als geldwerter Vorteil in Ihrer Steuererklärung auftauchen. Fahren Sie allerdings ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug, dürfen Sie diesen Wert halbieren. Somit fallen nur 0,5% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil an.

Nutzen Sie Ihren elektrischen Firmenwagen für mindestens 48 Tage im Jahr um zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen? Dann müssen Sie für die einfache Fahrtstrecke pro Kilometer 0,03% des Listenpreises versteuern. Auch hier spart Ihnen ein Elektrofahrzeug die Hälfte der Steuerlast.

Weiter unten finen Sie unseren Steuer-Kalkulator.

E-Auto Steuervorteil berechnen

Hier finden Sie ganz einfach heraus, wie viel Steuern Sie jährlich durch die private Nutzung eines Elektroautos als Dienstwagen sparen können:

Rechenbeispiel am VW ID.3

Da der endgültige Bruttolistenpreis für den VW ID.3 noch nicht feststeht, rechnen wir mit 30.000€ - den Arbeitsweg kalkulieren wir mit 20 Kilometer und den Einkommenssteuersatz auf 40%:

Beispielrechnung zur 0,5-Prozent-Regelung
Geldwerter VorteilFällige Steuern (Einkommenssteuersatz 40 %)
0,5 % von 30.000 € = 150 €/Monat40 % von 150 € = 60 €/Monat
150 € x 12 Monate = 1.800 €60 € x 12 Monate = 720 €
0,015 % von 30.000 € = 4,50 €/Kilometer40 % von 4,50 € = 1,80 €/Kilometer
20 Kilometer x 4,50 € = 90 €/Monat40 % von 90 € = 36 €/Monat
90 € x 12 Monate = 1.080 €/Jahr40 % von 1368 € = 432 €/Jahr
Steuern im Jahr insgesamt: 432 Euro
Gegenbeispiel mit 1-Prozent-Regelung
Geldwerter VorteilFällige Steuern (Einkommenssteuersatz 40 %)
1 % von 30.000 € = 300 €/Monat40 % von 300 € = 120 €/Monat
300 € x 12 Monate = 3.600 €120 € x 12 Monate = 1440 €
0,03 % von 30.000 € = 9,00 €/Kilometer40 % von 9,00 € = 3,60 €/Kilometer
20 Kilometer x 9,00 € = 180 €/Monat40 % von 180 € = 72 €/Monat
90 € x 12 Monate = 2.160 €/Jahr40 % von 2.160 € = 864 €/Jahr
Steuern im Jahr insgesamt: 864 Euro