Wallbox Förderung beantragen
- Ganz wichtig: Erst Förderung beantragen – dann die Ladestation bestellen.
Den Antrag können Sie ab dem 24.11.2020 ausfüllen. Sobald er verfügbar ist, werden wir Ihn hier verlinken.
- Identität Nachweisen
Nach Erhalt der Antragsbestätigung müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Dies wird per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren erledigt.
- Ladestation installieren
Lassen Sie die Ladestation durch einen Fachbetrieb installieren.
- Nachweis einreichen und Förderung erhalten
Zur Bestätigung des Einbaus reichen Sie die Rechnung über die Ladestation und den Einbau über das Online-Portal der KfW ein. Im Anschluss bekommen Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Hinweise: Beantragen Sie die Förderung für eine Wohnungseigentümerschaft benötigen Sie eine Kopie der Vollmacht und eine Liste der antragsstellenden Eigentümer.
Ist Ihre Wohnung vermietet und sie haben im jetzigen oder einem der vergangenen zwei Jahre eine De-minimis-Beihilfe erhalten? Dann müssen Sie beim Antrag den Beihilfegeber, den Beihilfewert, das Bewilligungsdatum und das Aktenzeichen angeben.
Nützliche Dokumente
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meinen bereits gestellten Antrag noch ändern um mehr Ladepunkte hinzuzufügen?
Nein, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Aber wenn Sie die zusätzlichen Ladepunkte noch nicht bestellt haben, können Sie einen weiteren Antrag einreichen.
Kann ich die Förderung erhalten, wenn ich neu baue?
Ja, allerdings erhalten Sie die Förderung nur für bestehende Wohngebäude. Das heißt: Sobald Sie eingezogen sind, können Sie den Antrag stellen.
Wird der Einbau durch Eigenleistung gefördert?
Nein. Förderfähig sind nur Leistungen, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sollten Sie über den Einbau keine Rechnung vorlegen können, sind eine Eigenerklärung sowie ein Nachweis über die berufliche Qualifikation zur Installation von Ladestationen erforderlich.
Was ist die Bedeutung von „privat zugänglich“ und „nicht öffentlich zugänglich“?
Privat zugänglich bedeutet, dass die Lademöglichkeit auf privatem Grund steht, der nur von einem eingeschränkten Personenkreis genutzt wird, z.B. den Bewohnern des dort befindlichen Wohnhauses. Im Gegensatz zu öffentlichen Ladepunkten, die an öffentlichen oder gewerblichen Parkplätzen stehen.
Ich wohne in einem Gebäude, das zum Teil Gewerbeflächen besteht. Kann ich den Zuschuss trotzdem beantragen.
Wenn der Stellplatz mit der geplanten Ladestation Ihrer Wohnung zugeordnet ist – Ja!
Kann die Wallbox Förderung mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja! Und zwar für
- die Installation einer Photovoltaik-Anlage für Solarstrom
- den barrierefreien Umbau eines Stellplatzes oder einer Garage
- Einbruchschutz Ihres Hauses bzw. der Garage mit direktem Zugang zum Haus.