Scheiben können entweder direkt ab Werk getönt oder mithilfe einer Folierung abgedunkelt werden. Wozu das gut ist und welche rechtlichen Regelungen es dazu gibt, klären wir hier.
Was bringen abgedunkelte Scheiben?
Für so manchen stellen abgedunkelte Scheiben eine optische Aufwertung seines Autos dar. Darüber hinaus bringen sie noch weitere Vorteile mit sich. So schützen sie die Fahrzeuginsassen vor allem vor UV-Strahlen – bei hochwertigen Folien ist sogar ein bis zu 99-prozentiger Schutz gegeben. Abgedunkelte Scheiben tragen auch dazu bei, dass sich der Innenraum im Sommer nicht allzu sehr aufheizt. Außerdem wirkt eine Tönung oder Folierung dem Blenden von Sonnenlicht oder Scheinwerfern entgegen.
Welche Nachteile haben abgedunkelte Scheiben?
Sind die Scheiben abgedunkelt, hat das viele Vorteile – aber auch einige Nachteile. Beim Fahren im Dunkeln, etwa bei Nacht, schränken Tönung und Folie die Sicht ein – je dunkler, desto mehr. Wird bei der Folie weniger auf Qualität geachtet, kann sie ausbleichen oder sich ablösen. Außerdem kann sich dann das Splitterverhalten der Scheiben verändern, was sehr gefährlich werden kann. Und wer die gesetzlichen Vorgaben für abgedunkelte Scheiben missachtet, der riskiert ein Bußgeld oder Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU).
Was ist die Strafe für getönte Scheiben vorne?
Bei Tönung der vorderen Seitenscheiben oder der Frontscheibe ohne Genehmigung droht ein Bußgeld im Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dieses kann gegebenenfalls bis zu mehrere hundert Euro betragen. Zudem kann die Betriebserlaubnis erlöschen, das Fahrzeug kann stillgelegt werden oder im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz entfallen.
Wie dunkel darf man die Scheiben folieren?
In Deutschland unterliegen abgedunkelte Scheiben strengen Vorschriften. So dürfen die Windschutzscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben überhaupt nicht nachträglich getönt oder foliert werden – mit der Ausnahme eines Sonnenkeils, also eines schmalen Streifens am oberen Rand der Frontscheibe. In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) heißt es dazu, dass alle Scheiben „die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen“.
Die hinteren Seitenscheiben sowie die Heckscheibe dürfen grundsätzlich abgedunkelt werden. Hierzu dürfen allerdings nur Folien mit Prüfzeichen (Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verwendet werden. Außerdem muss auf eine blasen- und faltenfreie Anbringung geachtet werden. Wie stark die Scheiben verdunkelt werden dürfen, dazu gibt es keine allgemeinen Vorgaben. Solange eine Bauartgenehmigung vorliegt, könnte die Folie theoretisch blickdicht sein. Üblich sind Lichtdurchlässigkeiten, auch als VLT (Visible Light Transmission) bezeichnet, von 3 bis 30 Prozent.