Das Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, ist ein akustisches Warnsystem in Elektroautos. Es dient der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern.
Was genau dahintersteckt, wie es funktioniert, und ob es verpflichtend ist, erfahren Sie hier.
Was ist AVAS in einem Auto?
Das akustische Warnsystem AVAS sorgt dafür, dass Elektro- und Hybrid-Autos bei niedrigen Geschwindigkeiten von anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Radfahrern wahrgenommen werden. Wie? Indem bei einem Tempo zwischen 0 und 20 km/h künstliche Fahrgeräusche erzeugt werden. Darüber hinaus sind die Abrollgeräusche der Reifen deutlich zu hören und ein künstlicher Sound ist nicht mehr nötig.
Durch den elektrischen Antrieb sind langsame Fahrzeuge mit Elektroantrieb fast lautlos unterwegs. Das kann vor allem für Blinde und sehbehinderte Fußgänger, aber auch unaufmerksame Verkehrsteilnehmer oder Kinder gefährlich werden.
In der EU-Verordnung Nr. 540/2014, Anhang VIII, Nr. 3 heißt es: „Das AVAS muss ein Dauerschallzeichen erzeugen, das Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer vor einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug warnt. Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten hinweisen und mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.“ Anhand des Geräuschs soll zu erkennen sein, ob das Fahrzeug beschleunigt, bremst oder gleichschnell weiterfährt.
Vereinheitlicht wurde das akustische Warnsystem nicht. Die Hersteller können also eigene Sounds mit Wiedererkennungswert kreieren – wenn sie sich an die Vorgaben halten:
- nicht lauter als ein vergleichbarer Verbrenner
- Lautstärke zwischen 56 und 75 Dezibel (dB)
- Ähnlichkeit mit Verbrennungsmotor, keine abstrakten Töne
Ist AVAS Pflicht?
Ja, das akustische Warnsystem ist für alle Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge, die ab Juli 2021 erstzugelassen wurden, verpflichtend.
Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren müssen diese Fahrzeuge automatisch akustische Signale erzeugen. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) Nr. 540/2014, Anhang III.
Übrigens ist das Nachrüsten von AVAS in älteren Fahrzeugen meist möglich, aber keine Pflicht.
Kann man AVAS abschalten?
Bei seit Juli 2021 neu zugelassenen Fahrzeugen lässt sich das AVAS nicht abschalten, da es verpflichtend ist. Bei älteren E-Autos und Hybriden war eine Deaktivierung möglich.