Den Einstieg in die Elektromobilität attraktiver und einfacher machen, diese damit vorantreiben und schließlich das Klima schützen: Dieses Ziel verfolgt die Regierung mit der E-Auto-Förderung.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat das neue Förderprogramm vorgestellt, das seit dem 1. Januar 2026 greift. Doch nicht jeder profitiert davon. Wer Anrecht auf die Förderung hat, wo die Grenzen liegen, und weitere wichtige Fragen klären wir hier.
Förderfähige Fahrzeuge finden Sie in der Glinicke Fahrzeugsuche.
Wann kommt die E-Auto-Förderung 2026?
Für die neue Förderung von Elektroautos berechtigt sind Privatpersonen, die ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen haben.
Das Online-Portal zur Antragstellung soll laut BMUKN ab Mai 2026 freigeschaltet sein. Die Förderanträge können dann auch rückwirkend gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Zeitpunkt der Erstzulassung gestellt werden.
Wer bekommt die Förderung?
Die E-Auto-Förderung richtet sich an private Haushalte. Gefördert wird sowohl der Kauf als auch das Leasing eines Fahrzeugs mit elektrischem Antrieb.
Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt werden – ein Überblick:
Fahrzeug-/Antriebsart
- rein elektrischer Antrieb (Battery Electric Vehicle, BEV)
- Elektro-Antrieb mit Range Extender (max. 60 g CO2 pro km; min. 80 km elektr. Reichweite)
- Plug-in-Hybrid (max. 60 g CO2 pro km; min. 80 km elektr. Reichweite; Förderung für Plug-in-Hybride soll ab 1. Juli 2027 neu geprüft werden, um Grenzwerte ggf. anzupassen)
Die Förderung ist unabhängig vom Listenpreis. Die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge beträgt 36 Monate.
Einkommen
Hier ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (Brutto) entscheidend. Ob eine Förderung möglich ist oder nicht, hängt zudem von der Anzahl an Kindern unter 18 Jahren ab. (Ist im Folgenden von Kindern die Rede, geht es um Minderjährige u18).
- bis 80.000 Euro: auch ohne Kinder förderfähig
- bis 85.000 Euro: mit einem Kind förderfähig
- bis 90.000 Euro: mit mindestens zwei Kindern förderfähig
Eine genaue Staffelung sowie die Höhe der jeweiligen Förderung finden Sie unter der folgenden Frage.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die E-Auto-Förderung 2026?
Die maximale Einkommensgrenze für die neue E-Auto-Förderung liegt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (Brutto) in Höhe von 90.000 Euro. Haushalte, die zwischen 85.001 und 90.000 Euro (Brutto) im Jahr verdienen, sind allerdings nur förderberechtigt, wenn sie mindestens zwei Kinder haben, die unter 18 Jahre alt sind.
Die Staffelung bei rein elektrischen Fahrzeugen inklusive Höhe der Förderung nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen:
85.001 bis 90.000 € Brutto: 4.000 € mit mindestens zwei Kindern
80.001 bis 85.000 € Brutto: 3.500 € mit einem Kind, 4.000 € mit min. zwei Kindern
60.001 bis 80.000 € Brutto: 3.000 € ohne Kinder, 3.500 € mit einem Kind, 4.000 € mit min. zwei Kindern
45.001 bis 60.000 € Brutto: 4.000 € ohne Kinder, 4.500 € mit einem Kind, 5.000 € mit min. zwei Kindern
bis 45.000 € Brutto: 5.000 € ohne Kinder, 5.500 € mit einem Kind, 6.000 € mit min. zwei Kindern
Die Staffelung bei Plug-in-Hybriden oder E-Autos mit Range Extender (max. 60 g CO2 pro km; min. 80 km elektr. Reichweite) nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen:
85.001 bis 90.000 € Brutto: 2.500 € mit min. zwei Kindern
80.001 bis 85.000 € Brutto: 2.000 € mit einem Kind, 2.500 € mit min. zwei Kindern
60.001 bis 80.000 € Brutto: 1.500 € ohne Kinder, 2.000 € mit einem Kind, 2.500 € mit min. zwei Kindern
45.001 bis 60.000 € Brutto: 2.500 € ohne Kinder, 3.000 € mit einem Kind, 3.500 € mit min. zwei Kindern
bis 45.000 € Brutto: 3.500 € ohne Kinder, 4.000 € mit einem Kind, 4.500 € mit min. zwei Kindern
Im Allgemeinen gilt also: Je niedriger das Einkommen, desto mehr Geld gibt es. Als Nachweis über das Haushaltsjahreseinkommen dienen die Steuerbescheide der Vorjahre.
Wie lange gibt es die E-Auto-Förderung noch?
Das neue Förderprogramm, das seit Anfang 2026 greift, soll bis 2029 gelten.
Vorausgesetzt, die Rechnung der Bundesregierung geht auf. Für die Fördergelder stehen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung. Diese sollen für rund 800.000 Fahrzeuge reichen.
Wird E-Auto-Leasing gefördert?
Ja, die Förderung gilt auch für das Leasing von Elektroautos – allerdings nur für Privatleasing, nicht für gewerbliches. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Kauf. Die Höhe der Leasingrate ist dabei genauso unwichtig wie der Listenpreis.
Förderfähige Fahrzeuge zum Leasing finden Sie in der Glinicke Fahrzeugsuche.
Wer bekommt eine E-Auto-Prämie bei Leasing?
Das neue Förderprogramm der Bundesregierung, das seit Januar 2026 greift, ist nicht zu verwechseln mit der THG-Prämie. Aber: Auch wer ein gefördertes Fahrzeug besitzt, kann die THG-Prämie beantragen.
Alle wichtigen Infos zur THG-Prämie gibt’s hier: https://www.glinicke.de/lexikon/thg-praemie/
Weitere Infos
Einige Hersteller bieten parallel zur staatlichen Förderung eigene Aktionen an. Citroën, zum Beispiel, garantiert auch nicht förderfähigen Haushalten eine Prämie von 3.000 Euro. Sind Sie förderfähig, verdoppelt der Hersteller Ihre Förderprämie, wie Citroën mitteilt. So entsteht ein Preisvorteil von bis zu 12.000 Euro. Auch bei BYD gibt es einen Extra-Elektro-Bonus – die Höhe variiert je nach Modell.