E-Kennzeichen E-Kennzeichen E-Kennzeichen

E-Kennzeichen

Um Fahrern von Elektro-Autos Vorteile zu gewähren und so die Elektromobilität voranzutreiben, wurde 2015 das E-Kennzeichen eingeführt. Die rechtliche Basis bildet das Elektromobilitätsgesetz, kurz: EmoG. Rein von der Optik her, ist es ein ganz normales Kennzeichen mit Unterscheidungszeichen vorn, Erkennungsnummer aus einem oder zwei Buchstaben in der Mitte und bis zu vier Ziffern – allerdings mit dem Zusatz „E“ am Ende. Was dahintersteckt, welche Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten und welche Vorteile es mit sich bringt, erfahren Sie hier.

 

Wer bekommt ein E-Kennzeichen?

Um ein E-Kennzeichen zu erhalten, muss ein Fahrzeug ein paar Voraussetzungen erfüllen. Autos, die batterieelektrisch betrieben werden, also reine Elektrofahrzeuge, sind für E-Kennzeichen berechtigt. Auch Brennstoffzellen-, also Wasserstoff-Autos, erhalten das „E“. Plug-in-Hybride bekommen nicht grundsätzlich den Kennzeichenzusatz, sie müssen dafür mindestens 40 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können oder dürfen maximale CO2-Emissionen von 50 g/km haben – wenn sie nach dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden. Fahrzeuge, deren Erstzulassungsdatum weiter zurückliegt, müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 30 Kilometern erzielen. Leichte E-Motorräder, E-Motorroller und Lastkraftwagen (Lkw) können kein E-Kennzeichen bekommen.

 

Kann ein Mildhybrid ein E-Kennzeichen bekommen?

Nein. Weil der Elektromotor in einem Mildhybrid-Fahrzeug nur unterstützt und nicht als alleiniger Antrieb fungiert, das Auto also nicht rein elektrisch fahren kann, erhalten Mildhybride kein E-Kennzeichen.

 

Warum haben manche Elektrofahrzeuge kein E auf dem Kennzeichen?

E-Kennzeichen sind keine Pflicht. Nur, weil alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, werden E-Kennzeichen nicht automatisch ausgestellt. Es muss ein spezieller Antrag gestellt werden. Wer das nicht tut, der bekommt ein „normales“ Nummernschild.

 

Welche Vorteile hat man mit einem E-Kennzeichen?

In diesem Punkt ist Deutschland ein echter Flickenteppich. Denn die Vorteile, die Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen haben, variieren je nach Stadt/Gemeinde und werden von den Kommunen selbst festgelegt. Je nachdem, wo man sich aufhält, oder wo man hinfährt, sollte man also prüfen, welche Regelungen gelten. Allgemein profitieren E-Kennzeichen-Besitzer aber etwa von kostenlosem oder vergünstigtem Parken, der Nutzung von Busspuren, der Befreiung bestimmter Zufahrtsbeschränkungen und Steuervergünstigungen. Übrigens: Wer in eine Umweltzone einfahren möchte, benötigt trotz E-Kennzeichens eine Umweltplakette.

 

Wo gibt es Vorteile mit dem E-Kennzeichen?

Hier eine Auswahl an Orten, wo Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen Vorteile haben:
In Bayern ist kostenloses Parken für bis zu drei Stunden auf öffentlichen Parkflächen erlaubt.
Hamburg erlaubt großflächig kostenfreies Parken, teilweise sogar 24/7, also rund um die Uhr.
In Berlin darf nur kostenfrei parken, wer sein Fahrzeug gerade an einer Ladestation lädt.
In Frankfurt gibt es Parkautomaten mit speziellen E-Tasten für Gratis-Parkscheine.
In Erfurt darf zwischen 8 und 18 Uhr mit einer Parkscheibe kostenlos geparkt werden.
Ebenso ist es in Kassel der Fall. Hier entscheidet die je nach Parkzone angegebene maximale Parkdauer über die Länge des kostenfreien Stehens.

Generell gilt: Bitte immer für den jeweiligen Ort prüfen und nicht von allgemeingültigen Regelungen ausgehen, Zusätze und Anweisungen auf Schildern beachten. Die meisten Regelungen sind vorerst bis Ende 2026 festgesetzt.

 

Ist ein E-Kennzeichen teurer als ein normales?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das E-Kennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Das ist sowohl bei der Zulassung als auch nachträglich möglich. Dabei ist ein E-Kennzeichen nicht teurer als ein „normales“ Nummernschild ohne E-Zusatz. Je nach Kommune liegen die Preise meist zwischen 20 und 30 Euro für die Blechschilder, rund 30 Euro werden als Verwaltungspauschale zusätzlich fällig. Übrigens: Das "E" gibt es auch für Wechsel- oder Saison-Kennzeichen.

 

Ist die Online-Zulassung für ein E-Kennzeichen möglich?

Ja, auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können per i-Kfz, also der Online-Kfz-Zulassung, angemeldet werden.

 

Was gilt es sonst noch zu wissen?

Ist ein Fahrzeug im Ausland zugelassen und erfüllt alle Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen, bekommt es das „E“ in Deutschland trotzdem nicht. Stattdessen gibt es eine blaue Plakette, die der Umweltplakette ähnelt, statt der Zahl aber ein „E“ trägt. Diese ist bei den Kfz-Zulassungsstellen erhältlich und gewährt alle Vorteile für Autos mit E-Kennzeichen.

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