Die Bundesregierung macht die Anschaffung eines Elektroautos nicht allein durch die E-Auto-Förderung attraktiver. Auch steuerliche Vorteile können Sie nutzen, wenn Sie einen Stromer fahren.
Hier erfahren Sie, welche Vergünstigungen Sie gegenüber der Staatskasse einfahren können.
Übrigens: Eine große Auswahl diverser Elektroautos finden Sie in der Glinicke Fahrzeugsuche.
Ist ein E-Auto steuerfrei?
Ja, für Elektroautos gilt eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren.
Zunächst war der 31. Dezember 2025 Stichtag für die spätmöglichste Erstzulassung, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Sie galt maximal bis zum 31. Dezember 2030. Im April 2025 hat die Bundesregierung die Frist verlängert: Das Elektroauto muss bis zum 31. Dezember 2030 neuzugelassen werden, um maximal bis zum 31. Dezember 2035 von der Kfz-Steuer befreit zu sein.
Nach Ablauf der 10 Jahre bzw. ab dem 1. Januar 2036 ist lediglich die Hälfte zu zahlen, denn dann verringert sich die Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent.
Übrigens: Auch beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos gilt das Datum der Erstzulassung. Die verbleibende Dauer der Steuerbefreiung wird auf den neuen Halter übertragen.
Kann ich mein E-Auto steuerfrei am Arbeitsplatz laden?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Vergünstigungen wie einen Tankgutschein erhalten, müssen diese als geldwerter Vorteil versteuert werden. Um die Elektromobilität zu fördern, macht der Staat eine Ausnahme, wenn Sie Ihr Elektroauto an der Ladesäule ihres Arbeitgebers mit Strom versorgen. Dazu gehört auch das Laden von Hybridautos und Fahrzeugen, die auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Darüber hinaus gibt es nur zwei Voraussetzungen:
- Die Ladesäule muss dem Betrieb gehören
- Der Strom muss Ihnen kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden
Was ist Social Leasing?
Das sogenannte Social Leasing soll Bürgern mit geringem Einkommen, die beruflich auf ein Auto angewiesen sind, ermöglichen, ein Elektroauto zu fahren.
Das Ganze orientiert sich am Beispiel Frankreichs. Dort wurde Social Leasing Anfang 2024 eingeführt – unter folgenden Bedingungen: Der Wohnort ist mindestens 15 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt oder für den Arbeitsweg müssen mehr als 8.000 Kilometer im Jahr gefahren werden; die Leasingdauer beträgt mindestens drei Jahre und der Fahrzeugneupreis beträgt maximal 47.000 Euro. Je nach Fahrzeuggröße liege die monatliche Leasingrate zwischen 100 und 200 Euro.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Hybrid-Autos?
Hybrid-Fahrzeuge, die sowohl über einen Elektro- als auch über einen Verbrennungsmotor verfügen, sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Besteuerung erfolgt wie bei herkömmlichen Verbrennern anhand des Hubraums und des CO2-Ausstoßes.
Was ist die 0,25%-Regelung?
Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt gewöhnlich 1% des Bruttolistenpreises – hier ist dann von der 1%-Regelung die Rede. Um den Verkauf von E-Autos zu fördern, findet bei vollelektrischen Dienstwagen die 0,5%- oder die 0,25%-Regelung Anwendung. Dabei wird also monatlich nur die Hälfte oder ein Viertel des bisherigen Steuersatzes fällig.
Mitte Juli 2025 wurde der Grenzwert für die 0,25%-Regelung angehoben. Galt sie zuvor für alle reinen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro, greift sie nun bis zu 100.000 Euro. Liegt der Bruttolistenpreis darüber, wird die 0,5%-Regelung angewendet.
Plug-in-Hybride profitieren ebenfalls von der 0,5%-Regelung. Seit Anfang 2025 allerdings nur noch, wenn sie mindestens 80 km rein elektrisch fahren können oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen (nach WLTP).
Beschleunigte Abschreibung für Elektroautos
Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 ein Fahrzeug anschaffen, kommen in den Genuss der beschleunigten Abschreibung. Damit werden im Jahr des Kaufs bereits 75 % abgeschrieben. Mit der Regelabschreibung über 6 Jahre teilt es sich wie folgt auf:
Jahr der Anschaffung: 75 %
1. Folgejahr 10 %
2. Folgejahr 5 %
3. Folgejahr 5 %
4. Folgejahr 3 %
5. Folgejahr 2 %
→ über 6 Jahre 100 %
Rechenbeispiel 0,25-Prozent-Regelung
In den folgenden Beispielen rechnen wir mit einem Bruttolistenpreis von 90.0000 €, den Arbeitsweg kalkulieren wir mit 20 Kilometer und den Einkommenssteuersatz auf 40%:
| Beispielrechnung zur 0,25-Prozent-Regelung (E-Auto bis 100.000 €) |
| Geldwerter Vorteil | Fällige Steuern (Einkommenssteuersatz 40 %) |
| 0,25 % von 90.000 € = 225 €/Monat | 40 % von 225 € = 90 €/Monat |
| 225 € × 12 Monate = 2.700 € | 90 € × 12 Monate = 1.080 € |
| 0,0075 % von 90.000 € = 6,75 €/Kilometer | 40 % von 6,75 € = 2,70 €/Kilometer |
| 20 Kilometer × 6,75 € = 135 €/Monat | 40 % von 135 € = 54 €/Monat |
| 135 € × 12 Monate = 1.620 €/Jahr | 54 € × 12 Monate = 648 €/Jahr |
| Steuern im Jahr insgesamt: 1.728 Euro |
| Beispielrechnung zur 0,5-Prozent-Regelung (Plug-In Hybrid) |
| Geldwerter Vorteil | Fällige Steuern (Einkommenssteuersatz 40 %) |
| 0,5 % von 90.000 € = 450 €/Monat | 40 % von 450 € = 180 €/Monat |
| 450 € × 12 Monate = 5.400 € | 180 € × 12 Monate = 2.160 € |
| 0,015 % von 90.000 € = 13,50 €/Kilometer | 40 % von 13,50 € = 5,40 €/Kilometer |
| 20 Kilometer × 13,50 € = 270 €/Monat | 40 % von 270 € = 108 €/Monat |
| 270 € × 12 Monate = 3.240 €/Jahr | 108 € × 12 Monate = 1.296 €/Jahr |
| Steuern im Jahr insgesamt: 3.456 Euro |
| Beispielrechnung zur 1-Prozent-Regelung (Verbrenner) |
| Geldwerter Vorteil | Fällige Steuern (Einkommenssteuersatz 40 %) |
| 1 % von 90.000 € = 900 €/Monat | 40 % von 900 € = 360 €/Monat |
| 900 € × 12 Monate = 10.800 € | 360 € × 12 Monate = 4.320 € |
| 0,03 % von 90.000 € = 27 €/Kilometer | 40 % von 27 € = 10,80 €/Kilometer |
| 20 Kilometer × 27 € = 540 €/Monat | 40 % von 540 € = 216 €/Monat |
| 540 € × 12 Monate = 6.480 €/Jahr | 216 € × 12 Monate = 2.592 €/Jahr |
| Steuern im Jahr insgesamt: 6.912 Euro |