eVB-Nummer
eVB steht für elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer. Sie setzt sich aus insgesamt sieben Zahlen und Buchstaben zusammen und wird benötigt, um ein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder umzumelden. Mit der eVB-Nummer wird nachgewiesen, dass ein Fahrzeug über eine gültige Haftpflichtversicherung (HV) verfügt – ohne HV dürfen Autos und Motorräder nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wie man sie bekommt sowie weitere wichtige Fragen beantworten wir im Folgenden.
Wie bekomme ich die eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer wird von der Kfz-Versicherung vergeben. Dort muss sie beantragt beziehungsweise angefragt werden. Das geht online, teilweise per App, telefonisch oder vor Ort im Versicherungsbüro.
Welche Daten sind nötig für eine eVB-Nummer?
Um die eVB-Nummer von der zuständigen Versicherung zu erhalten, werden ein paar Angaben benötigt. Das sind: Name, Geburtsdatum und Adresse des Fahrzeughalters, der Grund für die Beantragung sowie häufig einige Fahrzeugdaten wie Hersteller, Modell und ggf. die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Wie kann ich die eVB-Nummer sofort erhalten?
In den meisten Fällen stellen die Versicherungen die eVB-Nummer sofort aus und schicken diese direkt per SMS oder E-Mail zu, oder teilen sie telefonisch mit. Wer eine neue Versicherung abschließt, bekommt die Versicherungs-Bestätigungsnummer direkt angezeigt oder zugeschickt.
Was kostet eine eVB-Nummer?
Nichts. Die Beantragung ist in Deutschland kostenlos.
Wie geht es nach der eVB-Nummer weiter?
Haben Sie die angeforderte eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung erhalten, können Sie die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen. Übrigens: Viele Behörden bieten ihre Services mittlerweile auch als Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) an. Die Gültigkeit der eVB-Nummer wird geprüft, und die Fahrzeug-An-/-Ummeldung kann stattfinden.
Ist man mit der eVB-Nummer schon versichert?
Vorläufig, ja. Die eVB-Nummer weist nach, dass für das an- oder umgemeldete Fahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht, ermöglicht also eine vorläufige Deckung. Vollständig ist der Versicherungsschutz aber erst mit Ausstellung des Versicherungsscheins.
Ist Versicherungsnummer gleich eVB-Nummer?
Nein. Die eVB-Nummer besteht nur zur einmaligen Verwendung bei der An- oder Ummeldung von Fahrzeugen. Die Versicherungsnummer gehört zum dauerhaften Versicherungsvertrag – sie erleichtert der Versicherung die Zuordnung und wird meist bei etwaigen Anliegen des Versicherungsnehmers erfordert.
Wie lange darf ich mit der eVB-Nummer fahren?
Gar nicht. Sie wird zur Fahrzeug-Zulassung benötigt. Um anschließend am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist neben der vollständigen Zulassung ein gültiges Kennzeichen erforderlich. Erst dann darf gefahren werden.
Kann eine eVB-Nummer verfallen?
Ja. Bei den meisten Versicherungen ist die elektronische Bestätigungsnummer sechs Monate gültig – manchmal auch bis zu 18 Monate und maximal zwei Jahre. Nachdem damit ein Fahrzeug an- oder umgemeldet wurde, verliert sie ihre Gültigkeit und kann nicht noch einmal verwendet werden.
Ist eine eVB-Nummer für Anhänger notwendig?
Grundsätzlich wird für die An- oder Ummeldung von Anhängern eine eVB-Nummer benötigt – vorausgesetzt, der Anhänger ist zulassungspflichtig. Ausnahmen bilden zum Beispiel Sportanhänger oder jene für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.
Wie bekomme ich eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen?
Der Ablauf ist der gleiche wie bei Standard-Ab- und -Ummeldungen (siehe Frage 1 bis 3).
Synonyme: Elektronische Versicherungsbestätigung