Aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/128/EG, in Kraft seit 19. Januar 2013), verlieren viele Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit.
Wann Sie auf einen neuen Führerschein wechseln können – oder aufgrund des Ablaufdatums müssen –, und was es dabei alles zu wissen und beachten gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Übrigens: Unten auf dieser Seite wird Ihnen bei der Auswahl Ihres vorhandenen Dokuments und Angabe Ihres Geburtsjahres bzw. des Ausstellungsjahres direkt errechnet, wann Sie Ihren Führerschein tauschen müssen.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt zunächst davon ab, welchen Sie aktuell besitzen. Bei dem rosafarbenen oder grauen Führerschein aus Papier ist Ihr Geburtsjahr maßgeblich. Bei Führerscheinen im Kartenformat, die seit dem 1.1.1999 ausgegeben werden, gilt das Ausstellungsjahr. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, verrät unser Rechner am Ende dieser Seite.
Welches Geburtsjahr muss wann den Führerschein umtauschen?
Für Führerscheine in Papierform, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr entscheidend. Sind Sie vor 1953 geboren, müssen Sie Ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Alle anderen Personen mit Papierdokument mussten es bereits bis zum 19. Januar 2025 getauscht haben.
Führerscheine in Scheckkartenform werden seit dem 1.1.1999 ausgestellt. Hier bestimmt das Ausstellungsdatum die Frist für den Umtausch:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Wann muss der Scheckkartenführerschein erneuert werden?
Scheckkartenführerscheine mit Ausstellung ab dem 19. Januar 2013 müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Das genaue Ablaufdatum finden Sie auf der Führerscheinvorderseite unter Punkt 4b.
Welche Führerscheine müssen nicht mehr umgetauscht werden?
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden – zumindest erst mal nicht. Zwar entsprechen diese bereits dem EU-einheitlichen Scheckkartenformat, dennoch haben sie ein Ablaufdatum. Ihre Gültigkeit beträgt 15 Jahre, das Ablaufdatum ist auf der Führerscheinvorderseite unter Punkt 4b zu finden.
Bei welcher Führerscheinstelle muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Den alten Führerschein können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle eintauschen. Alternativ können Sie den Tausch über Ihre Stadtverwaltung (z.B. im Bürgerbüro) veranlassen, die dann die Führerscheinstelle kontaktiert.
Was braucht man zum Führerscheintausch?
Folgende Dokumente benötigen Sie zum Führerscheintausch:
- Ihren alten Führerschein
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passbild
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift (Wurde Ihr Führschein vor 1999 ausgestellt und hat sich die zuständige Führerscheinbehörde geändert, weil Sie nach Ausstellung des alten Führerscheins umgezogen sind, wird eine Karteikartenabschrift der vorherigen Führerscheinstelle benötigt. Diese können Sie dort telefonisch, schriftlich oder online beantragen. Die Karteikartenabschrift wird daraufhin an die aktuell zuständige Behörde übertragen.)
Was kostet der Führerscheintausch?
Die Kosten für den Führerscheintausch liegen bei etwa 25 Euro.
Nach der Beantragung dauert es circa vier bis sechs Wochen, bis der neue Führerschein eintrifft.
Kann man den Führerschein-Umtausch online beantragen?
Ja, in vielen Orten ist es möglich, den Führerscheintausch online zu beantragen. Bitte prüfen Sie individuell, ob Ihre Stadt diesen Service anbietet.
Darf ich den alten Führerschein behalten?
Ja, wenn Sie möchten, dürfen Sie den alten Führerschein behalten. Er wird jedoch beim Wechsel auf die neue Fahrerlaubnis entwertet.
Was passiert, wenn ich meinen neuen Führerschein nicht umtausche?
Sie haben vergessen, auf den neuen Führerschein zu wechseln, oder davon erst nach Ablauf der Frist erfahren? Dann droht ein Verwarngeld von etwa 10 Euro und eine Aufforderung zum Umtausch, wenn dies bei einer Verkehrskontrolle auffällt. Auch mit einem abgelaufenen Führerschein machen Sie sich nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Warum müssen alle auf den neuen Führerschein wechseln?
Der Umtausch erfolgt aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sind.