Hauptuntersuchung (HU) Hauptuntersuchung (HU) Hauptuntersuchung (HU)

HU

Die Abkürzung HU steht für Hauptuntersuchung. Sie wird gemeinsam mit der Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt. Beides zusammen wird umgangssprachlich als TÜV bezeichnet. Neben dem TÜV dürfen aber auch andere Prüfstellen wie DEKRA, KÜS oder GTÜ HU und AU durchführen. 

Durch die HU soll die Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sichergestellt werden. Ist sie das nicht, gibt es keine Prüfplakette und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings ist eine Nachprüfung nach Beseitigung der Mängel innerhalb eines Monats möglich. 

 

Ist die Hauptuntersuchung Pflicht? 

Ja, die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 Pflicht und muss im Zwei-Jahres-Rhythmus durchgeführt werden. Bei Neuwagen steht die erste HU nach drei Jahren an und danach ebenfalls alle zwei Jahre. 

 

Wie oft muss ein Auto zur Hauptuntersuchung? 

Neuwagen müssen erstmals drei Jahre nach ihrer Erstzulassung zur Hauptuntersuchung. Danach ist die HU bei allen Fahrzeugen alle zwei Jahre vorgeschrieben. 

 

Wie lange darf man den TÜV überziehen?  

Gar nicht. Offiziell gibt es keine Toleranz bei der Fälligkeit von Haupt- und Abgasuntersuchung – sie dürfen nicht überzogen werden. 

Bußgelder drohen allerdings erst, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überzogen wird. Die Höhe ist gestaffelt, ab acht Monaten droht sogar ein Punkt in Flensburg. 

 

Wie viel kostet ein TÜV komplett? 

Die genauen Preise für Haupt- und Abgasuntersuchung variieren je nach Region, Prüfstelle und Fahrzeugtyp. In der Regel kostet der “TÜV” zwischen 140 und 160 Euro. Bei Elektroautos sind die Kosten übrigens geringer, weil hier die Abgasuntersuchung wegfällt. Hier kostet die HU meist zwischen 55 und 75 Euro. 

 

Was muss ich zum TÜV mitbringen? 

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich auch Fahrzeugschein genannt, wird beim HU/AU-Termin benötigt. Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.

Wurden technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen (Tuning), die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind, müssen entsprechende Unterlagen wie die ABE mitgebracht werden. 

Außerdem sollten sich ein Verbandskasten (mit aktuellem Haltbarkeitsdatum), ein Warndreieck und eine Warnweste im Auto befinden. Gehört zu dem Fahrzeug eine abnehmbare Anhängerkupplung, muss auch diese dabei sein.  

 

Was ist der Unterschied zwischen TÜV und DEKRA? 

Einen direkten Unterschied zwischen TÜV und DEKRA gibt es nicht. Beides sind anerkannte Prüforganisationen in Deutschland, die Haupt- und Abgasuntersuchungen durchführen dürfen.  

Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist die ältere und bekanntere Prüfstelle. Sie wurde bereits im 19. Jahrhundert gegründet. Die Gründung der DEKRA war 1925.  

Die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) zog übrigens 1977 nach, und die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) wurde 1980 gegründet.  

 

Wie liest man die TÜV-Plakette ab? 

Die Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild zeigt an, wann die nächste HU eines Fahrzeugs fällig ist. Folgende Informationen sind darauf abzulesen: 

Farbe – Anhand der Farbe lässt sich auf einen Blick das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung erkennen. Sechs Farben wechseln sich in gleicher Reihenfolge ab: blau, gelb, rot, rosa, grün und orange. Für 2026 ist die Plakette blau. Die Jahreszahl steht zudem in der Mitte. 

Zahl oben – Die Zahl oben auf der Plakette gibt den Monat der nächsten HU an, zum Beispiel 5 für Mai und 10 für Oktober.  

Schwarze Balken – Die zwei schwarzen Balken auf der TÜV-Plakette zeigen auch den Fälligkeitsmonat an, aber in anderer, aus der Ferne besser sichtbarer Darstellung. Das funktioniert wie bei einem Uhrenziffernblatt: Befinden sich die Balken zum Beispiel dort, wo auf dem Ziffernblatt die 6 steht, muss das Auto im Juni zu HU/AU.  

 

Wie kann ich einen TÜV-Bericht für die Hauptuntersuchung anfordern? 

Ist der Untersuchungsbericht verloren gegangen, lässt er sich einfach bei der Prüfstelle, wo HU/AU durchgeführt wurden, anfordern – also direkt bei TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Seit November 2025 ist es zudem möglich, den HU-Bericht auch digital über die Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abzurufen. Der digitale HU-Bericht wird auch DUB genannt.

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Synonyme: HU

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