Teilautonomes Fahren
Teilautonomes Fahren entspricht Stufe 2 von 5 nach SAE (Society of Automotive Engineers) – darunter liegen auf Level 1 das assistierte Fahren und auf Level 0 die Selbstfahrer, Stufe 5 bildet autonomes Fahren.
Was ist teilautonomes Fahren?
Beim teilautonomen Fahren kann das Fahrzeug zeitweise selbstständig fahren, sodass der Fahrer für kurze Zeit seine Hände vom Lenkrad nehmen kann – die Verantwortung liegt aber weiterhin bei der Person hinterm Steuer. Der Fahrer muss also ständig aufmerksam bleiben und darf sich nicht mit anderen Dingen beschäftigen, damit er stets eingreifen kann.
Beim teilautonomen Fahren übernimmt das Auto typischerweise folgende Aufgaben:
- Längs- und Querführung
- Selbstständiges Anfahren, Beschleunigen und Abbremsen bei Stau und stockendem Verkehr
- Verkehrszeichenerkennung inkl. automatischer Geschwindigkeitsanpassung
- Teilautomatische Ausführung von Parkmanövern
Dazu sind in der Regel Systeme wie ein adaptiver Tempomat (Adaptive Cruise Control, ACC), ein Spurhalteassistent (Lane Assist), ein Stauassistent und ein Notbremsassistent an Bord.
Ist teilautonomes Fahren in Deutschland erlaubt?
Ja, teilautonomes Fahren ist im deutschen Straßenverkehr zulässig. Zahlreiche Autohersteller wie Audi oder Volkswagen bieten Systeme wie den Adaptive Drive Assist oder den Travel Assist als optionale Ausstattung an.
Synonyme: Level 2, Stufe 2