Vollautomatisiertes Fahren
Der vollautomatisierte Modus bildet Stufe 4 zum autonomen Fahren. Hierbei ist das Fahrzeug in bestimmten, definierten Fahrsituationen und Bereichen selbstständig im Straßenverkehr unterwegs. Der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit dann abwenden, darf sogar einen Film schauen oder schlafen.
Ist vollautomatisiertes Fahren im Straßenverkehr zulässig?
Ja, grundsätzlich schon. Im Juni 2022 wurde in Deutschland ein Gesetz erlassen, das den Verkauf und Betrieb von Level-4-Systemen erlaubt. „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ lautet der genaue Wortlaut.
Allerdings unterliegt diese Stufe des autonomen Fahrens noch strengen Bedingungen. So muss zum Beispiel die Strecke, die das Fahrzeug vollautomatisch zurücklegen soll, vorher klar definiert werden. Ist sie das, ist das Vorhandensein eines Fahrers schon bei Level 4 nicht mehr zwingend erforderlich.
Herausforderungen und Risiken
Weil die Verantwortung beim autonomen Fahren Level 4 vom Fahrer an den Hersteller übergeht, sind diese noch zurückhaltend, was den Einsatz entsprechender Systeme angeht. Denn treten beispielsweise bei den Sensoren oder der Software Fehler auf, die etwa zu Unfällen führen, haftet der Fahrzeughersteller. Darüber hinaus muss die Technik so weit fortgeschritten sein, dass kritische Situationen, die schnelle Entscheidungen erfordern, erst gar nicht entstehen.
Zudem sind autonom fahrende Autos komplett computergesteuert, sodass ein Risiko für Hackerangriffe besteht. Und auch Datenschützer sind noch skeptisch, was die Erstellung von Bewegungsprofilen und sonstigen Datenmissbrauch angeht.
Synonyme: Level 4, Stufe 4