Staatlicher Umweltbonus für Elektroautos
Die E-Auto Prämie gab es seit Juli 2016 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Bundesamt für Wirtschaft hat sich auf neue Konditionen der E-Auto Prämie geeinigt. Sie galt für seit dem 01.01.2023 neu erworbenen Fahrzeuge.
WER bekam den Umweltbonus?
Berechtigt zum Antrag der Prämie für Elektroautos waren:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Ab dem 01. September 2023 hatten nur noch Privatpersonen das Recht auf Antragsstellung. Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Vereine hatten dies nicht mehr.
Nicht berechtig waren:
- Der Bund, Bundesländer, deren Einrichtungen und Kommunen
- Automobilhersteller, die an der Finanzierung der Elektroauto Prämie beteiligt sind und alle seine Tochtergesellschaften, sowie die Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft auf die von der Muttergesellschaft mittelbar oder unmittelbar Einfluss ausgeübt werden kann.
WAS wurde gefördert?
Der Kauf oder das Leasing eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs. Nicht mehr bezuschusst wurden alle Plug-In-Hybrid und Brennstoffzellenfahrzeuge. Eine Ausnahme stellten die Modellvarianten des Toyota Mira dar, die als einzige Brennstoffzellenfahrzeuge bezuschusst wurden. Die E-Auto Prämie bezog sich nur noch auf reine Elektroautos. Ihr Wunschmodell ist zum Umweltbonus berechtigt, wenn es in der folgenden Auflistung finden: Liste förderfähiger Elektroautos.
WER zahlte die E-Auto Prämie?
Die Prämie für E-Autos wurde zu gleichen Teilen durch die Automobilhersteller und den Bund gewährt – jeder zahlte die Hälfte.
WIE HOCH war die E-Auto Prämie?
Erste staatlich Förderungen für Elektrofahrzeuge und Hybride wurden am 04.11.2019 beschlossen und konnten bis zum 17.12.2023 beantragt werden. Zusätzlich gab es bis Ende 2022 die doppelte Innovationsprämie, diese fiel ab dem 01.01.2023 weg.
In den folgenden Tabellen finden Sie die bis zum 17.12.2023 gültigen BAFA Prämien.