Führerschein umtauschen

Aufgrund der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie, verlieren bis zum 19. Januar 2033 viele Führerscheine ihre Gültigkeit. Wann Sie auf einen neuen Führerschein wechseln können oder aufgrund des Ablaufdatums müssen und was es dabei alles zu wissen und beachten gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt zunächst davon ab, welchen Sie aktuell besitzen. Sind Sie noch im Besitz des rosa oder grauen Führerscheins aus Papier, dann ist Ihr Geburtsjahr maßgeblich. Bei Führerscheinen im Kartenformat, die seit dem 1.1.1999 ausgegeben werden, gilt hingegen das Ausstellungsjahr. Geben Sie im folgenden Rechner einfach ein, was davon auf Sie zutrifft und wir verraten Ihnen, wann Ihr Führerschein das Ablaufdatum erreicht hat.

Bitte wählen Sie, welchen Führerschein Sie tauschen wollen:

Bitte wählen Sie das Ausstellungsjahr:

Bitte wählen Sie Ihr Geburtsjahr:

Folgende Daten wurden von Ihnen eingegeben:

Gewählte Führerscheinart:

Geburtsjahr:

Ausstellungsdatum:

Ihr Führerschein muss bis zum * gewechelt werden.

Die Fristen für den Führerscheintausch im Überblick:

Für Führerscheine in Papierform, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr entscheidend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Führerscheine in Scheckkartenform werden seit dem 1.1.1999 ausgestellt. Hier bestimmt das Ausstellungsdatum die Frist für den Umtausch.

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Auch alle neueren Pkw-Führerscheine der Klasse B müssen irgendwann erneuert werden. Bei Führerscheinen, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine Gültigkeit von 15 Jahren. Das Ablaufdatum finden Sie auf der Vorderseite unter Punkt 4b.

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Den alten Führerschein können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle eintauschen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Tausch über Ihre Stadtverwaltung z.B. im Bürgerbüro zu veranlassen. Diese tritt dann in Kontakt mit der Führerscheinstelle.

Was braucht man zum Führerschein umtauschen?

Folgende Dokumente benötigen Sie zum Führerscheinumtausch:

  • Ihren alten Führerschein
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift

Für den Fall, dass Ihr Führschein vor 1999 ausgestellt wurde und sich die zuständige Führerscheinbehörde geändert hat, weil Sie nach Ausstellung des alten Führerscheins umgezogen sind, wird eine Karteikartenabschrift der vorherigen Führerscheinstelle benötigt. Diese können Sie dort telefonisch, schriftlich oder online beantragen. Die Karteikartenabschrift wird daraufhin an die aktuell zuständige Behörde übertragen.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Die Kosten für den Führerscheintausch liegen bei etwa 25 €.

Nach Beantragung dauert es circa vier bis sechs Wochen bis der neue Führerschein eintrifft.

Darf ich den alten Führerschein behalten?

Ja, wenn Sie möchten dürfen Sie den alten Führerschein behalten. Er wird jedoch beim Wechsel auf die neue Fahrerlaubnis entwertet.

Was passiert, wenn ich meinen neuen Führerschein nicht umtausche?

Sie haben vergessen auf den neuen Führerschein zu wechseln oder davon erst nach Ablauf der Frist erfahren? Das ist nicht allzu tragisch, denn falls dies bei einer Verkehrskontrolle auffällt, drohen Ihnen lediglich ein Verwarngeld von etwa 10 € und die Aufforderung zum Umtausch. Auch mit einem abgelaufenen Führerschein machen Sie sich nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Warum müssen alle auf den neuen Führerschein wechseln?

Der Umtausch erfolgt aufgrund der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher sind.