Autoleasing – Alles was Sie wissen müssen

Autoleasing wird immer beliebter. Doch was bedeutet eigentlich „Leasing“, wie funktioniert es und was muss man alles beachten? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen im folgenden Text ausführlich.

Die deutsche Übersetzung für das englische „Leasing“ lautet Verpachten, Vermieten oder Nutzungsüberlassung. Mittlerweile ist der englische Begriff so eingedeutscht, dass sogar in Wörterbüchern das Leasing für Fahrzeuge mit Leasing „übersetzt“ wird. Dies dürfte nicht nur am deutschen Hang zu Anglizismen liegen, sondern an vielen Besonderheiten eines Fahrzeugleasings, die mit einer Pacht oder Miete nicht mehr viel zu tun haben. Welche das sind erfahren Sie hier.

Wie funktioniert das Leasing eines Fahrzeugs?

Um ein Auto zu leasen, schließen Sie mit dem Autohaus oder einem anderen Leasinggeber eine Art Mietvertrag ab. In diesem wird festgelegt, wie lange der Leasingnehmer das Fahrzeug nutzt. In den meisten Fällen liegt die Nutzungsdauer zwischen einem und fünf Jahren. In dieser Zeit wird eine monatliche Rate fällig. Wie hoch diese Rate ausfällt, hängt in erster Linie vom Fahrzeug selbst ab, also welche Marke und welches Modell Sie fahren möchten. Die Höhe der Leasingrate kann durch das Vereinbaren einer Sonderzahlung bzw. Anzahlung verringert werden. Je höher der Betrag ist, der zu Beginn des Leasingzeitraums fällig wird, desto geringer fällt die Rate aus.
Neben der Laufzeit wird im Leasingvertrag geregelt, wie viele Kilometer mit dem Auto gefahren werden dürfen – die sogenannte Gesamtkilometerleistung. Des Weiteren wird festgelegt, welche Auswirkungen es hat, wenn die Nutzung von vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen abweicht. Zum Beispiel beim Über- oder Unterschreiten der Kilometerleistung.

Ist die Vertragslaufzeit zu Ende, geben Sie das Auto wieder im Autohaus oder Ihrem jeweiligen Leasinggeber ab.

 

Leasing oder Finanzierung oder Kaufen?

Wenn Sie vor der Frage stehen „Leasing ja oder nein?“, dann ist die Alternative üblicherweise eine Finanzierung. Ob sich Leasing für sie lohnt können Sie nur für sich selbst entscheiden. Daher zeigen wir Ihnen hier die Leasing Vor- und Nachteile gegenüber anderen Finanzierungsformen:

 

Vorteile

  • niedrige monatliche Raten
  • individueller Vertrag nach Ihren Anforderungen
  • Planungssicherheit durch fixe monatliche Kosten
  • Keine teuren Reparaturen (vor allem bei kurzen Laufzeiten)
  • Sie fahren immer ein aktuelles Fahrzeugmodell (höhere Sicherheitsstandards, mehr Komfort, weniger Verbrauch durch neueste Technologie)
  • hohe Liquidität durch geringe Kapitalbindung
  • Risiko des Wertverlusts liegt beim Leasinggeber (Kilometerleasing)
  • Kein Stress beim Verkauf des Autos
  • Steuervorteile bei gewerblichem Leasing

Nachteile

  • das Auto ist nicht Ihr Eigentum
  • keine freie Wahl der Werkstatt
  • eventuelle Nachzahlungen bei nicht vertragskonformer Rückgabe
  • bei Restwertleasing droht hohe Zahlung zum Ende des Vertrags
  • vorzeitige Vertragsauflösung so gut wie unmöglich, ansonsten mit hohen Kosten verbunden

Wenn Sie also regelmäßig ein neues Fahrzeugmodell fahren möchten, die benötigte Laufleitung annähernd bekannt ist und die Kosten planbar sein sollen, dann ist ein Leasing für Sie wahrscheinlich genau das Richtige.

 

Welche Leasingarten gibt es?

Man unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Formen des Autoleasings: Restwertleasing und Kilometerleasing. Weitere Varianten sind Kombinationen aus beiden, von denen wir jedoch abraten, denn sie sind sehr komplex, risikobehaftet und rechtlich teils fragwürdig. Doch auch beim Restwertleasing ist Vorsicht geboten!

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing ist die Grundlage der Kosten die voraussichtliche Strecke, die Sie mit dem Fahrzeug in der Vertragslaufzeit zurücklegen. Je nach Marke und Modell wird ein bestimmter Kilometerpreis auf die vereinbarte Gesamtkilometerleistung hochgerechnet.
Je genauer Sie wissen, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren, desto geringer ist das Risiko von Nachzahlungen. Die mehr gefahrenen Kilometer werden in Rechnung gestellt, wobei eine gewisse Toleranz immer inbegriffen ist. Dürfen Sie beispielsweise 1.000 km überziehen, bekommen erst den 1001. Kilometer berechnet. Auch eine Unterschreitung der Kilometerleistung ist möglich und kann zu einer Gutschrift führen, wenn sie unterhalb der vereinbarten Toleranz liegt.

Restwertleasing

Beim Restwertleasing wird zu Vertragsabschluss ein Wert ermittelt, den das Auto nach der Vertragslaufzeit noch erzielen soll. Sprich: der Leasinggeber schätzt ab, für welchen Preis er das Auto nach dem Leasing noch verkaufen kann. Dieser Wert wird vom Neupreis abgezogen. Das Ergebnis ist der Preis, den Sie für das Leasing zahlen – aufgeteilt in Raten und Sonderzahlung.

Die Tatsache, dass der zukünftige Wert des Fahrzeugs nur erahnt werden kann, ist das große Manko beim Restwertleasing. Denn wer kann schon sagen, was in den nächsten Jahren passiert!? Ob auf dem Markt oder politisch gibt es auch außerhalb von Corona-Zeiten sehr viele Unwägbarkeiten, die zu einem unerwartet hohen Wertverlust Ihres Leasing-Fahrzeugs führen können. Ist dieser geringer als zu Vertragsabschluss geschätzt, wird Ihnen der Leasinggeber die Differenz in Rechnung stellen.

Leasing vorzeitig beenden oder ändern – geht das?

Theoretisch kann jedes Leasing vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet oder verändert werden. Jedoch müssen das beide Vertragspartner wollen. Aus diesem Grund ist es in der Praxis so gut wie unmöglich, das Leasing früher als festgelegt zu beenden oder zu ändern ohne dass es mit sehr hohen Kosten verbunden ist.

Leasing Fahrzeug Rückgabe ohne Ärger

Viele Autofahrer lehnen ein Leasing ab, weil sie die Kosten bei Rückgabe des Fahrzeugs fürchten. Das ist insbesondere bei einem Restwertleasing nicht ganz unberechtigt, kann aber verhindert werden, wenn man ein paar Punkte beachtet. Damit am Ende des Leasingvertrags kein teures Erwachen auf Sie wartet, können Sie einige Vorkehrungen treffen:

  1. Auto pflegen
    Während der gesamten Leasingdauer sollte das Fahrzeug sorgfältig gepflegt und regelmäßig gereinigt werden. Das ist der Grundstein für eine erfolgreiche Rückgabe.
     
  2. Professionelle Aufbereitung
    Vor der Rückgabe sollten Sie den Wagen einmal professionell aufbereiten lassen. So erstrahlt er außen wie innen in neuem Glanz und vermittelt einen optimalen ersten Eindruck.
     
  3. Vorbereitung
    Dokumentieren Sie alle Schäden, die das Auto aufweist, vom kleinen Kratzer bis zur großen Beule vor der Rückgabe. Im Nachhinein haben Sie diese Möglichkeit nicht mehr.
    Ein unabhängiges Gutachten kann Sie zudem vor zu hohen Forderungen schützen oder zumindest als Verhandlungsgrundlage dienen.
     
  4. Rückgabe
    Nehmen Sie sich die Zeit um bei der Überprüfung des Fahrzeugs bei der Rückgabe dabei zu sein. Das Mängelprotokoll sollten Sie vor Unterzeichnung gründlich prüfen.
     
  5. Widerspruch
    Sind die geforderten Kosten objektiv zu hoch scheuen Sie sich nicht davor Widerspruch einzulegen. Beachten Sie vor allem, dass altersbedingte Gebrauchsspuren nicht beanstandet werden dürfen.

FAQ - Häufige Fragen zum Leasing von Fahrzeugen

Wer ist beim Leasing der Fahrzeughalter?
Der Leasingnehmer ist immer der Fahrzeughalter.

Wer steht bei einem Leasing im Fahrzeugbrief?
Der Fahrzeughalter, also der Leasingnehmer, steht im Fahrzeugbrief. Das bedeutet jedoch nicht, dass er auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Wer ist der Eigentümer des Fahrzeugs beim Leasing?
Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Fahrzeugs. Er überträgt dem Leasingnehmer nur die Nutzungsrechte.

Wer darf das Leasing-Auto fahren?
Das Leasingfahrzeug darf standardmäßig nur vom Leasingnehmer gefahren werden. Die Mitnutzung durch andere Fahrer ist in den meisten Fällen im Leasingvertrag geregelt. So dürfen beim privaten Leasing meist mehrere Familienmitglieder das Auto fahren. Beim gewerblichen Leasing ist der Leasingnehmer das Unternehmen. Deshalb muss ohnehin im Vertrag festgelegt werden, welche Mitarbeiter das Auto führen dürfen.
Hinweis:Egal ob privat oder gewerblich und was im Vertrag steht: Achten Sie darauf, dass für alle eingesetzten Fahrer Versicherungsschutz besteht!

Wer zahlt die Versicherung beim Leasing?
Der Kunde (Leasingnehmer) ist in der Regel die Person, die auch die Versicherung abschließt und unabhängig von der Rate zahlt. Nur in Ausnahmen kümmert sich der Leasinggeber um den Abschluss der Versicherung, deren Kosten dann in die Rate eingerechnet werden. In letzterem Fall lohnt sich die genaue Prüfung was die Versicherung abdeckt und zu welchem Preis.

Wer zahlt die Steuer beim Leasing?
Die KFZ-Steuer für ein Leasing-Fahrzeug zahlt immer der Fahrzeughalter. Im Gegensatz zur Versicherung gibt es keine Möglichkeit die Steuer in die monatlichen Raten zu integrieren.

Wer zahlt Werkstatt und Reparaturen beim Leasing?
Grundsätzlich muss der Leasingnehmer für alle Werkstattkosten und Reparaturen aufkommen. Oft ist es möglich ein Wartungs- und Verschleißpaket zu buchen. Damit können für einen kleinen monatlichen Betrag die Kosten für bestimmte Leistungen pauschal abgegolten werden. Trotzdem bleiben Sie beim Leasingnehmer.

Kann man Gebrauchtwagen leasen?
Auch ein Gebrauchtwagen-Leasing ist möglich um ein Fahrzeug zu finanzieren. Dabei sind die Raten zwar geringer als bei einem Neuwagen, jedoch können die laufenden Kosten für Verschleißteile und Reparaturen diesen Kostenvorteil schnell zunichtemachen. Geringer ist das Risiko beim Leasing eines Jahreswagens. Hier können niedrige Raten mit voraussichtlich niedrigen Werkstattkosten verbunden werden.