


ŠKODA Wechselprämie
Mit den ŠKODA Wechselwochen können Sie Ihr Altfahrzeug in Zahlung geben und beim Kauf eines neuen ŠKODA von attraktiven Prämien profitieren. Die Bedingungen dafür lauten wie folgt:
- Ihr Gebrauchtfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf Sie zugelassen sein.
- Der in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen muss ein ŠKODA sein, oder ein Fahrzeug, das nicht zum VW Konzern gehört. Dazu gehören VW, Audi, SEAT, CUPRA und Porsche - sowie Lamborghini und Bentley.
- Bei dem Neuwagen muss es sich um ein Fahrzeug handeln, welches noch nicht zugelassen ist.
- Tauschen Sie Ihr Fahrzeug bis zum 30.06.2023, um von der ŠKODA Wechselprämie zu profitieren.
Die Höhe der Wechselprämie ist abhängig vom UVP des jeweiligen Modells. Die Wechselprämie wird zusätzlich zum Restwert Ihres Gebrauchten gezahlt!