Umweltprämie & Wechselprämie

Umweltprämie und Wechselprämie für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 1-5

Die Umweltprämie für Dieselfahrzeuge – auch Diesel-Abwrackprämie, oder Umstiegsprämie genannt – bietet Ihnen erneut die Chance durch Verschrottung Ihres alten Diesels einen hohen Rabatt auf einen Neuwagen oder jungen Gebrauchten zu erhalten. Dadurch können Sie nicht nur viel Geld sparen, sondern auch einen Beitrag zur Verringerung des Schadstoffausstoßes leisten.
Bis Mitte Januar galt für Diesel-Fahrer, die in den von der Bundesregierung ausgewählten Gebieten wohnen oder arbeiten, zusätzlich eine Wechselprämie bzw. Umtauschprämie. Im Laufe des Januars haben einige Hersteller die Kriterien zum Erhalt der Wechselprämie bzw. Umtauschprämie gelockert: Sie kann nun von Kunden in ganz Deutschland in Anspruch genommen werden!

Alle Informationen zu den jeweiligen Umweltprämien, Umtauschprämien und Wechselprämien erhalten Sie durch Klick auf das entsprechende Markenlogo.

Umweltprämie und Wechselprämie nach Marken.

weitere Informationen.

Was ist der Unterschied zwischen Umweltprämie und Wechselprämie?

Die Umweltprämie erhalten Sie beim Kauf eines neuen Diesel-Fahrzeugs von Volkswagen, Audi, ŠKODA oder SEAT bei gleichzeitiger Verschrottung eines Diesel-Fahrzeuges mit der Schadstoffklasse Euro 1-4. Dabei ist es egal von welcher Marke das zu verschrottende Fahrzeug ist. Audi geht noch einen Schritt weiter und zahlt die Umweltprämie auch beim Kauf eines Neufahrzeugs mit Benzinmotor.

Die Wechselprämie wurde bei vielen Fahrzeugmarken bis Anfang 2019 anstelle der Umweltprämie in den besonders CO2-belasteten Städten und angrenzenden Landkreisen gewährt. Mittlerweile wird die Wechsel- bzw. Umtauschprämie unabhängig von Ihrem Wohnort gezahlt. Dazu müssen Sie einen Neu- oder Jahreswagen mit Diesel- oder Benzinmotor kaufen, leasen oder finanzieren und Ihr Diesel-Altfahrzeug mit der Schadstoffklasse Euro-Norm 4-5 in Zahlung geben. Die Wechselprämie wird zusätzlich zum Restwert Ihres Gebrauchten gutgeschrieben.

Seit wann das abgegebene Fahrzeug auf Sie zugelassen sein muss ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die genauen Angaben finden Sie durch einen Klick auf das entsprechende Markenlogo.

In welchen Städten erhalte ich die Wechselprämie?

Die Wechselprämie wird seit Januar 2019 in ganz Deutschland gezahlt!
Die bisherige Eingrenzung nach Städten, die die Bundesregierung als besonders belastet eingestuft hat, da dort Stickoxid-Jahresmittelwerte größer als 50 Mikrogramm/Kubikmeter gemessen wurden, verliert ihre Gültigkeit. Die Schwerpunktregionen haben bei einigen Herstellern noch Bedeutung für die Umweltprämie, da Betroffene auch bei Kauf eines Benziners die Umweltprämie in Anspruch nehmen können.

Welche Abgasnorm hat mein Auto?

Die Abgsanorm Ihres Fahrzeugs finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein: In den seit 1. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsbescheinigungen steht der Schlüssel im Feld 14.1 (Mitte, unten).

Bei älteren Fahrzeugscheinen ist die höchstmögliche Abgasnorm Euro 4, deren Besitzer somit die Dieselprämie in Anspruch nehmen können! Die genaue Abgasnorm finden Sie in Feld 1.

Wie bekomme ich die Umweltprämie?

Die Prämie wird direkt vom Kaufpreis abgezogen!

Wer kümmert sich um die Verschrottung des Altfahrzeugs?

Der Händler übernimmt das Altfahrzeug und organisiert mit einem autorisierten Demontagebetrieb die Verschrottung.