Roller-Führerschein mit 15 jetzt auch in Hessen

Den Roller-Führerschein der Klasse AM, auch Moped-Führerschein genannt, dürfen in Hessen seit 2021 auch Jugendliche im Alter von 15 Jahren machen.

Unter die Führerscheinklasse AM fallen drei Arten von Fahrzeugen.

  1. Roller bzw. Mopeds (Kleinkraftrad mit 2 Rädern) mit maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, nicht mehr als 4 kW Leistung. Bei Verbrennungsmotoren gilt außerdem maximal 50 ccm³ Hubraum, andere Antriebsarten wie Elektromotoren sind möglich.
  2. Für Kleinkraftfahrzeuge mit drei Rädern gelten folgende Maximalwerte: Geschwindigkeit 45 km/h, Leistung 4 kW, Leermasse 270 kg, Hubraum bei Benzinmotor 50 ccm³, Hubraum bei Dieselmotor 500 ccm³ (andere Antriebsarten sind möglich)
  3. Quads mit maximal 4 kW oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 6 kW. Für beide gilt: Maximal zwei Sitzplätze, eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h,

Klasse AM Führerschein in anderen Bundesländern

Am 1. Mai 2013 startete das Modellprojekt „Moped-Führerschein mit 15“ in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Es endete im April 2020. Seitdem ist die Entscheidung über das Herabsetzen des Mindestalters den Bundesländern überlassen. Die bereits genannten Länder, die das Modellprojekt durchführten, haben die Regelung beibehalten.

Seit dem 28.07.2021 ist die Neuregelung zur bundesweiten Absenkung des Mindestalters bei Klasse AM bundesweit gesetzlich verankert. Damit dürfen in ganz Deutschland Jugendliche im Alter von 15 Jahren den Roller-Führerschein machen.

Was muss ich noch beachten?
Die Fahrerlaubnis war zunächst nur in den Bundesländern gültig, in denen der Moped-Führerschein ab 15 erlaubt war. Hattest du deinen Führerschein also in Hessen gemacht und fuhrst mit deinem Moped nach oder durch Niedersachsen, begingst du eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Mit der Ausweitung auf ganz Deutschland ist dieses Hindernis aus dem Weg geräumt. 

Kosten für den Roller-Führerschein

Wer Moped fahren möchte, der muss sich auf Kosten im mittleren dreistelligen Bereich einstellen. Einen genauen Preis zu nennen, ist nicht möglich, da es in Bezug auf die Region, die Fahrschule und die Erfahrungen des Fahrschülers Unterschiede gibt. Grundsätzlich ist mit 500 bis 800 Euro zu rechnen. Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Bei der Fahrschule wird eine Anmeldegebühr von 70 bis 150 Euro fällig. Für eine Übungsfahrt werden zwischen 30 und 48 Euro veranschlagt. Gegebenenfalls kommen auch noch Kosten für das Übungsmaterial auf. Um die Prüfung abzulegen, muss ein Sehtest absolviert werden, der bei 6 bis 9 Euro liegt. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht – dieser kostet zwischen 15 und 30 Euro. Für die theoretische Prüfung fallen Kosten von etwa 60 Euro plus TÜV-Gebühr von rund 22 Euro an. Für die praktische Prüfung sind es dann noch mal 90 bis 100 Euro.

Prüfung für den Moped-Führerschein

Wer einen Roller-Führerschein haben möchte, der muss zunächst eine Fahrschule besuchen. Verpflichtend sind 14 Theoriestunden zu jeweils 90 Minuten. Praxisstunden sind nicht fest geregelt. Die meisten Fahrschulen setzen eine halbstündige Übungsfahrt an, je nach Geschick des Fahrschülers können allerdings auch weitere Fahrten anfallen. Bei der theoretischen Prüfung müssen 30 Fragen beantwortet werden, wobei maximal zehn Fehlerpunkte anfallen dürfen, um erfolgreich zu bestehen. Es folgt eine 45-minütige Praxisprüfung, bei dem verschiedene Manöver wie das Ausweichen eines Hindernisses, eine Vollbremsung und ein kleiner Slalom-Parcours gezeigt werden müssen.