Solarstrom für Elektroautos

E-Auto kaufen und 10.200 € Zuschuss für Solaranlage erhalten

Sie finden der Kauf eines Elektroautos lohnt sich nur, wenn Sie es mit selbst produziertem Strom laden können? Aber eine Photovoltaikanlage ist zu kostspielig? Dann dürfte die neue Förderung der KFW-Bank genau das Richtige für Sie sein!

 

Am 26.9.2023 startet die neueste Förderaktion zum Kauf von reinen Elektroautos. Der Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert den Kauf einer Photovoltaik-Anlage und einem Stromspeicher bei gleichzeitiger Installation einer Wall-Box für ein bereits vorhandenes oder bestelltes E-Auto. Die detaillierten Förderbedingungen haben wir im Folgenden für Sie aufgelistet:

 

Wer kann die Förderung beanspruchen?

  • Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und zum Zeitpunkt des Antrags darin wohnen
    UND
  • Eigentümer eines rein batteriebetriebenen Fahrzeugs sind oder ein solches aktuell für mindesten 12 Monate leasen (kein Firmen- oder Dienstwagenleasing)

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und einer Ladestation für zuhause (Wall-Box). Wichtig: Es müssen alle drei Komponenten gekauft werden, und zwar fabrikneu. Die Bestellung darf erst nach Antragsstellung erfolgen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Bezuschussung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Die Ladestation wird mit pauschal 600 € bezuschusst. Es sei denn sie kann bidirektional laden, dann sind es 1.200 €.
  2. Für die Photovoltaikanlage 600 € pro kWp, aber maximal 6.000 €.
  3. Für den Solarstromspeicher 250 € pro kWh, jedoch maximal 3.000 €.

Der „Solarstrom für Elektroautos“-Zuschuss beträgt also maximal 10.200 €.

 

Wie erhalte ich die Förderung?

  1. Antrag ausfüllen
    Sie müssen den Antrag auf Förderung für „Solarstrom für Elektroautos“ im Kundenportal der KfW ausfüllen nachdem Sie das Elektroauto bestellt/gekauft haben und bevor Sie Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher bestellen. Der Antrag steht Ihnen ab dem 26.09.2023 unter folgendem Link zur Verfügung: Antrag Solarstrom für Elektroautos
     
  2. Bestellung aufgeben
    Nach Genehmigung des Zuschusses, können Sie die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
     
  3. Nachweise erbringen
    Ab März 2024könnenSie im KfW-Kundenportal den Nachweis über Ihre Identität und die durchgeführte Installation der Solastromanlage erbringen.

Sobald die Nachweise erfolgreich geprüft wurden, zahlt die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

 

Häufige Fragen rund um die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

  • Ab wann kann der Antrag gestellt werden?
    Anträge zur Förderung können ab dem 26.09.2023 im Kundenportal der KfW gestellt werden.

    Kann man als WEG einen Antrag auf Förderung stellen?
  • Nein. Anträge können nur private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden stellen.
     
  • Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
    Für den Antrag benötigen Sie einen Kostenvoranschlag des Fachunternehmens und Unterlagen zu De-minimis-Beihilfen, falls Sie solche im laufenden oder den zwei vergangenen Kalenderjahren erhalten haben.
     
  • Kann der Antrag für einen geplanten Neubau gestellt werden?
    Nein. Nur bei bestehenden Wohngebäuden gibt es die Förderung.
     
  • Ich habe bereits eine Ladestation (Wall-Box), ist eine Förderung möglich?
    Ja, wenn Sie eine neue Ladestation kaufen, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen gelistet ist.
     
  • Ich besitze bereits eine Photovoltaikanlage, ist eine Förderung möglich?
    Ja, wenn Sie die bestehende Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen neuen Wechselrichter kaufen oder eine komplett neue PV-Anlage mit mindesten 5kWp inklusive Wechselrichter installieren.
     
  • Ich besitze bereits einen Speicher, ist eine Förderung möglich?
    Ja, wenn Sie einen neuen Speicher kaufen. Eine Erweiterung des Speichers erfüllt die Vorgaben nicht.
     
  • Wann muss das Elektroauto gekauft werden?
    Das vollelektrische Fahrzeug (kein Hybrid) muss vor Antragsstellung bestellt oder bereits in Ihrem Besitz sein. Das E-Auto muss auf eine Person in Ihrem Haushalt zugelassen sein.
     
  • Wie lange muss ich das Elektroauto nutzen?
    Das Elektroauto muss mindestens drei Jahre genutzt werden. Innerhalb der drei Jahre kann auf ein anderes vollelektrisch betriebenes Auto gewechselt werden.
    Die Nutzungsdauer beginnt mit Inbetriebnahme der PV-Anlage, dem Speicher und der Ladestation. Wird das E-Auto erst danach zugelassen, gelten die drei Jahre ab Zulassung.
     
  • Erfüllt mein Elektroauto aus einem Auto Abo die Bedingungen?
    Nein, da es auf den Anbieter des Auto Abos zugelassen ist.
     
  • Kann ich die PV-Anlage auch an meinem Zweitwohnsitz oder Ferienhaus fördern lassen?
    Nein. Es muss Ihr Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein.