Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Was ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)?

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird benötigt um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten: 

1. Einzelbetriebserlaubnis

Die Einzelbetriebserlaubnis ist besser als "TÜV" bekannt. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn sichergestellt werden kann, dass das Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Hierzu wird alle zwei Jahre der Zustand eines Fahrzeuges bewertet, sowie alle Anbauteile und Modifikationen geprüft. Stellt der Prüfer Sicherheitsmängel fest, die zur Gefahr für Insassen des Fahrzeugs oder andere Verkehrsteilnehmer werden können, muss der Fahrzeughalter diese Mängel beseitigen. Daraufhin muss eine Nachprüfung erfolgen um die begehrte TÜV-Plakette zu erhalten - und damit die allgemeine Betriebserlaubnis. 


2. Typengenehmigung

Da ein fabrikneuer PKW erst drei Jahre nach der ersten Zulassung zum TÜV muss, um die Einzelbetriebserlaubnis zu erhalten, gibt es auch die Typengenehmigung. Bevor ein neues Fahrzeugmodell in Serienproduktion geht, prüfen MItarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes, ob es allen Sicherheits- und Umweltvorgaben entspricht. Ist dies der Fall, darf das Auto produziert, verkauft und genutzt werden und behält seine allgemeine Betriebserlaubnis mindestens bis der erste TÜV fällig wird.