Wie kann ich die Innovationsprämie beantragen?
Bevor der Antrag für den Umweltbonus in Kombination mit der Innovationsprämie gestellt werden kann, muss das förderfähige Fahrzeug gekauft und zugelassen sein. Die Antragsstellung erfolgt online. Ausschließlich auf bafa.de/umweltbonus können Sie Ihre Unterlagen einreichen.
- Antragsstellung
Neuwagen
Beim Kauf eines Neuwagens muss nur die Rechnung eingereicht werden.
Beim Leasing ist der Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung und die Kalkulation der Leasingrate einzureichen.
Gebrauchtwagen
Zusätzlich zu den unter „Neuwagen“ aufgeführten Dokumenten muss bei Gebrauchtwagen – egal ob Kauf oder Leasing – ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs eingereicht werden. Dies kann in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Rechnung des Neuwagens oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung erfolgen. Außerdem ist eine Erklärung über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern und ein amtlicher Nachweis über die Zeit zwischen Ab- und Anmeldung einzureichen.
Bei Klick auf folgenden Link gelangen Sie zu den Formularen zur Gebrauchtwagenförderung
Hinweis:
Pro Fahrzeug kann nur ein Antrag eingereicht werden. Falls Sie den ersten Antrag stornieren, wird der zweite für dasselbe Fahrzeug als Dublette abgelehnt.
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, speichern Sie es als PDF ab. Ein Teil dieser PDF ist die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben. Diesen drucken Sie aus, unterschreiben ihn und scannen ihn ein.
- Eingangsbestätigung
Sie senden das ausgefüllte Online-Formular ab. Etwa eine Viertelstunde später erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail inklusive Vorgangsnummer und Link zum Upload-Bereich. In diesem können Sie die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben hochladen, die Sie bei Punkt 2 eingescannt haben.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags für die Innovationsprämie wird der Bescheid erstellt und gleichzeitig die Auszahlung an das Konto des Antragsstellers veranlasst.
Gibt es weitere Förderungen beim Kauf von E-Autos?
Ja, die gibt es! Zum einen ist der Steuervorteil für E-Autos beachtlich. Zum anderen können Sie sich den Einbau einer akustischen Zusatzeinrichtung mit pauschal 100€ bezuschussen lassen. Das sogenannte Acustic Vehicle Alerting System – kurz AVAS – kann bereits serienmäßig vom Hersteller eingebaut sein oder durch eine autorisierte Werkstatt vor Kaufabschluss eingebaut worden sein.