Innovationsprämie - E-Auto kaufen und noch mehr sparen

Zusätzlich zu dem schon bestehenden Umweltbonus, zu Förderung der Elektromobilität, hat die BAFA die sogenannte Innovationsprämie eingeführt. Diese bezuschusst den Umweltbonus um den doppelten Bundesanteil. Das bedeutet: Im Zeitraum vom 03. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2021, werden Käufe von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen vom Staat gefördert. So hieß es zur Einführung der Prämie, die als eine der ersten Amtshandlungen des neuen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Habeck bis Ende 2022 verlängert wurde. Hierzu muss online ein Antrag ausgefüllt werden. Alle detaillierten Infos und notwendige Links finden Sie im Folgenden.

 

Wer bekommt die Innovationsprämie?

Berechtigt von der Innovationsprämie zu profitieren sind

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

und alle Einrichtungen von Kommunen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, die nicht die Kommune selbst ist. Dies können zum Beispiel

  • Friedhöfe
  • Freibäder
  • Anstalten des öffentlichen Rechts einer Kommune
  • Abwasserzweckverbände
  • Schulen der Kommune

sein.

Für welche Autos gilt die Innovationsprämie?

Gefördert werden der Kauf und das Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs, das erstmalig in Deutschland auf den Antragssteller zugelassen wird. Die Förderung ist beim Erwerb eines jungen gebrauchten E-Autos ebenfalls möglich. Da Sie zunächst das Auto kaufen und dann die Förderung beantragen ist die Innovationsprämie rückwirkend.

Es muss sich bei dem Elektroauto entweder um ein vollelektrisches Fahrzeug handeln, das ausschließlich per Batterie betrieben wird, oder ein aufladbares Hybridelektroauto, das von außen aufgeladen werden kann. Letztere dürfen maximal 50 Gramm CO2-Emission pro gefahrenem Kilometer verursachen oder eine bestimmte Mindestreichweite im reinen Elektrobetrieb erreichen. Die Mindestreichweiten staffeln sich wie folgt:

  • Anschaffung bis 31.12.2021: 40 Kilometer
  • Anschaffung bis 31.12.2024: 60 Kilometer
  • Anschaffung ab 01.2025: 80 Kilometer

Ebenfalls förderfähig sind Brennstoffzellenfahrzeuge.

Prämienberechtig sind folgende Fahrzeugklassen:

  • M1 (Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kfz mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz)
  • N1 (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen)
  • N2, wenn es in Deutschland mit einem Führerschein Klasse B geführt werden darf (Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen)

Innovationsprämie für Neuwagen – Checkliste

  • Das Modell Ihres Fahrzeugs befindet sich auf der Liste förderfähiger Fahrzeuge
  • Erstzulassung fand am 05.11.2019 oder später statt
  • Antragsstellung erfolgt spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung
  • Fahrzeug wird in Deutschland vom Antragssteller erstzugelassen und bleibt mindestens sechs Monate zugelassen
  • Kauf bzw. Leasing des Autos wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert

Innovationsprämie für Gebrauchtwagen – Checkliste

  • Das Modell Ihres Fahrzeugs befindet sich auf der Liste förderfähiger Fahrzeuge
  • Erstzulassung fand am 05.11.2019 oder später in einem EU-Land statt
  • Fahrzeug war maximal 12 Monate zugelassen und ist höchstens 15.000 Kilometer gefahren
  • Fahrzeug wurde weder mit dem Umweltbonus, noch einer vergleichbaren staatliche Förderung in einem anderen Land der europäischen Union bezuschusst
  • Zulassung auf den Antragssteller darf bei Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen
  • Fahrzeug muss in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen werden und sechs Monate zugelassen bleiben
  • Zweitzulassung muss nach dem 03.06.2020 und vor dem 01.01.2022 erfolgen
  • Kauf bzw. Leasing des Autos wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert

Wie hoch ist die Innovationsprämie?

Durch den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie den Umweltbonus mit der Innovationsprämie kombinieren. Dadurch ergeben sich für verschiedene Fahrzeuge unterschiedliche Prämienhöhen. Diese sind von der Antriebsart und dem Netto-Listenpreis des entsprechenden Basismodells (ohne Sonderausstattung) zum Zeitpunkt der Markteinführung in Deutschland abhängig.

Höhe der Innovationsprämien für Neuwagen

Netto-Listenpreis unter 40.000:

Fahrzeug

Anteil Bund

Anteil Hersteller

Gesamt

Elektroauto (vollelektrisch)

6.000 €

3.000€

9.000 €

Brennstoffzellenauto

6.000 €

3.000 €

9.000 €

Plug-In Hybrid

4.500 €

2.250 €

6.750 €

Netto-Listenpreis über 40.000:

Fahrzeug

Anteil Bund

Anteil Hersteller

Gesamt

Elektroauto (vollelektrisch)

5.000 €

2.500 €

7.500 €

Brennstoffzellenauto

5.000 €

2.500 €

7.500 €

Plug-In Hybrid

3.750 €

1.875 €

5.625 €

Höhe der Innovationsprämie für Gebrauchtwagen Netto-Listenpreis über 40.000€ und maximal 65.000€:

Fahrzeug

Anteil Bund

Anteil Hersteller

Gesamt

Elektroauto (vollelektrisch)

5.000 €

2.500 €

7.500 €

Brennstoffzellenauto

5.000 €

2.500 €

7.500 €

Plug-In Hybrid

3.750 €

1.875 €

5.625 €

Wie kann ich die Innovationsprämie beantragen?

Bevor der Antrag für den Umweltbonus in Kombination mit der Innovationsprämie gestellt werden kann, muss das förderfähige Fahrzeug gekauft und zugelassen sein. Die Antragsstellung erfolgt online. Ausschließlich auf bafa.de/umweltbonus können Sie Ihre Unterlagen einreichen. 

  1. Antragsstellung

Neuwagen

Beim Kauf eines Neuwagens muss nur die Rechnung eingereicht werden.

Beim Leasing ist der Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung und die Kalkulation der Leasingrate einzureichen.

Gebrauchtwagen

Zusätzlich zu den unter „Neuwagen“ aufgeführten Dokumenten muss bei Gebrauchtwagen – egal ob Kauf oder Leasing – ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs eingereicht werden. Dies kann in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Rechnung des Neuwagens oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung erfolgen. Außerdem ist eine Erklärung über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern und ein amtlicher Nachweis über die Zeit zwischen Ab- und Anmeldung einzureichen.

Bei Klick auf folgenden Link gelangen Sie zu den Formularen zur Gebrauchtwagenförderung

Hinweis:
Pro Fahrzeug kann nur ein Antrag eingereicht werden. Falls Sie den ersten Antrag stornieren, wird der zweite für dasselbe Fahrzeug als Dublette abgelehnt.

  1. Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, speichern Sie es als PDF ab. Ein Teil dieser PDF ist die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben. Diesen drucken Sie aus, unterschreiben ihn und scannen ihn ein.

  1. Eingangsbestätigung

Sie senden das ausgefüllte Online-Formular ab. Etwa eine Viertelstunde später erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail inklusive Vorgangsnummer und Link zum Upload-Bereich. In diesem können Sie die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben hochladen, die Sie bei Punkt 2 eingescannt haben.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags für die Innovationsprämie wird der Bescheid erstellt und gleichzeitig die Auszahlung an das Konto des Antragsstellers veranlasst.

Gibt es weitere Förderungen beim Kauf von E-Autos?

Ja, die gibt es! Zum einen ist der Steuervorteil für E-Autos beachtlich. Zum anderen können Sie sich den Einbau einer akustischen Zusatzeinrichtung mit pauschal 100€ bezuschussen lassen. Das sogenannte Acustic Vehicle Alerting System – kurz AVAS – kann bereits serienmäßig vom Hersteller eingebaut sein oder durch eine autorisierte Werkstatt vor Kaufabschluss eingebaut worden sein.